Weitere Verschärfung des Mietrechts geplant

Diese sehen eine weitere Verschärfung des Mietrechts vor. Hier seine wichtigsten Vorschläge auf einen Blick:

  • Der Bezugsraum der ortsüblichen Vergleichsmiete soll von vier auf zehn Jahre verbreitertet werden.
  •  Vermieter sollen künftig nur noch acht Prozent statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen dürfen.
  • Für Mieterhöhungen nach einer Modernisierung soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Innerhalb von acht Jahren soll die Miete um höchstens 50 Prozent, maximal um vier Euro pro Quadratmeter, steigen dürfen.
  • Eine Modernisierungsmieterhöhung soll untersagt werden, wenn durch die Mieterhöhung der Anteil der Bruttokaltmiete am Nettoeinkommen des Mieters 40 Prozent übersteigt. Auch soll eine Härtefallprüfung stattfinden, wenn die Wohnung lediglich in einen Zustand versetzt wird, der allgemein als üblich gilt.

Sollte es zur Umsetzung dieser Pläne kommen, wäre die Wirtschaftlichkeit von Sanierungen im Gebäudebestand noch gefährdeter als bisher. Wohnungspolitische Ziele wie die altersgerechte und energetische Erneuerung von Immobilien würden in weite Ferne rücken. Aber auch der Neubau würde durch diesen drastischen Eingriff in die Mietsystematik weiter ausgebremst werden. Zusammen mit anderen immobilienwirtschaftlichen Verbänden spricht der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. sich gegen diese Verschärfung des Mietrechts und für eine verantwortungsvolle Politik zur Modernisierung des Wohnungsbestands aus.

 

Quelle:

BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Schiffbauerdamm 8
10117 Berlin