Neue Studie verspricht ausreichend Bauland

In Städten und Gemeinden gibt es mindestens 99.000 Hektar baureife, potentiell bebaubare Flächen. Darauf könnten zwischen 900.000 und zwei Millionen Wohnungen errichtet werden, bei dichterer Bebauung bis zu vier Millionen. Das belegt eine aktuelle Studie, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erstellt hat.

Für ihre Datenerfassung befragten das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung und das Institut der deutschen Wirtschaft circa 3.000 Städte und Gemeinden in ganz Deutschland. Mit den übermittelten Antworten von rund 700 Kommunen errechneten sie die als Bauland nutzbare Fläche und ermittelten den realisierbaren Wohnungsbau.

Ziel der Regierung

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP festgehalten, bis zum Jahr 2025 jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, 100.000 davon öffentlich gefördert. Darüber, wie dieses Potenzial genutzt werden kann und soll, waren sich die Parteien in der anschließenden Diskussion uneinig. „Land zum Bauen ist da. Jetzt kommt es auf den gemeinsamen Willen an, so viel bezahlbares Wohnen wie möglich zügig auf den Wohnungsmarkt zu bringen“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz, SPD, anlässlich der Präsentation der Studie. Mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen soll dafür am 27. April der Auftakt gesetzt werden.

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Diskussion über Umgang mit Mietwucher

Der Bundesrat hat im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher beschlossen. Er sieht eine Verschärfung des Verbots von Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz vor. Medienberichten zufolge lehnt vor allem die FDP das Vorhaben ab.

Ziel der Gesetzesänderung ist, dass Mietwucher leichter erkannt wird. Künftig soll eine Miete bereits dann als überhöht verfolgt werden können, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt. Zudem soll der Mieter vor Gericht nicht mehr nachweisen müssen, dass er sich lange erfolglos um günstigeren Wohnraum bemüht hat.
Die bestehende Vorschrift sei in der Praxis durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend wirkungslos geworden. Entsprechende Anpassungen sollen Abhilfe schaffen. So würden die bisherigen Darlegungs- und Beweisprobleme in Ordnungswidrigkeitsverfahren beziehungsweise in zivilrechtlichen Rückforderungsverlangen nach Auffassung der Länderkammer „erheblich entschärft“. Die maximale Höhe des Bußgeldes soll nach Willen der Länderkammer von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden und somit vor Mietpreisüberhöhung abschrecken.

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CO2-Kosten: 10 Stufenmodell zur Verteilung

Robert Habeck, Klara Geywitz und Dr. Marco Buschmann haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen.

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m2 geknüpft.

Das nun gewählte 10-Stufenmodell ist zwar differenzierter als die zuvor angedachte 50:50-Verteilung der CO2-Kosten, jedoch aus Sicht des VDIV kritikwürdig, da die Verteilung der CO2-Kosten anhand des realen fossilen Brennstoffverbrauchs ermittelt werden soll und zwar über die Heizkostenabrechnung. Damit wird jedoch eine Bewertung des energetischen Gebäudezustandes außen vor gelassen.

Dass die Bundesregierung nun Ausnahmen vom Stufenmodell vorsieht, u. a. bei denkmalgeschützten Gebäuden, ist richtig und sinnvoll.

Das angekündigte Ziel, dass die entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Gesetzen entgegen der Koalitionsziele nicht bereits zum 1.6.2022, sondern am 1.1. 2023 in Kraft treten sowie das Vorhaben, das Gesetz mit einer Evaluierungsklausel auszustatten, wird aufgrund der notwendigen Überprüfung des vorgeschlagenen Modells sicherlich notwendig werden.

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Studie: Große Sanierungsbereitschaft bei Hauseigentümern

Mehr als die Hälfte aller Hauseigentümer plant bis zum Jahr 2030 eine energetische Sanierung. Dabei kommt es besonders auf die angekündigten Förderpakete an. Das belegt eine Umfrage der Bausparkasse BHW unter 2.000 Immobilieneigentümern.

Während 14 Prozent der Befragten noch im Jahr 2022 Maßnahmen zur CO2-Senkung umsetzen wollen, schließen ebenso viele eine energetische Sanierung ganz aus. Jeder vierte Eigentümer (23 %) ist noch unschlüssig, und bei jedem zehnten (11 %) sind derzeit Maßnahmen in der Umsetzung oder sogar schon abgeschlossen. Die Befragung ergab auch, dass Eigentümer das Tempo der Regierung in der Klimawende unterschiedlich bewerten: 20 Prozent finden das Tempo gut, 18 Prozent halten es für übertrieben.

Da diese Sanierungen schnell mehrere zehntausend Euro kosten können, wurde gefragt, welches Budget für Sanierung infrage komme. 42 Prozent würden zwischen 1.000 und 10.000 Euro ausgeben, 27 Prozent über 10.000 bis zu 30.000 Euro. Doch nicht jeder kann ein solche Budget zur Verfügung stellen: So sorge sich mehr als einem Drittel der Befragten (36 %), ob sie die notwendigen Investitionen aufbringen können.

Henning Göbel, Vorstandsvorsitzender der BHW Bausparkasse teilt mit: „Eigentümerinnen und Eigentümer erwarten zu Recht Planungssicherheit von der Politik.“ Er betont, dass sich die neuen Förderpakete auf die CO2-Reduzierung im Altbaubestand konzentrieren sollten, um den größtmöglichen Klimaschutz-Effekt zu erzielen.

Von einer derartigen Sanierungsbereitschaft ist – wie die Praxis zeigt – bei WEG bei weitem nicht auszugehen. Letzte Schätzungen ergaben eine jährliche Sanierungsquote von weiter unter 0,5 Prozen

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