Baumaterialien: Stärkster Preisanstieg seit Start der Erhebung

Bauen wir immer teurer. Baumaterialien haben sich im Jahr 2021 erneut stark verteuert. Als Grund nennt das Statistische Bundesamt die Auswirkungen höherer Energiepreise auf den Bausektor. Laut Pressemitteilung vom 10. Februar 2022 sei das bei manchen Baumaterialen der stärkste Preisanstieg seit dem Beginn der Erhebung.

Neben den Energiepreisen spielen auch Lieferengpässe, Rohstoffknappheit und eine hohe Nachfrage eine Rolle und tragen zum Anstieg der Baumaterialpreise bei. Die Erzeugerpreise für Holz und Stahl sind im Jahresdurchschnitt 2021 stärker denn je, also seit der ersten Erhebung im Jahr 1949, gestiegen. Bei Holz verteuerte sich Konstruktionsvollholz im Jahresdurchschnitt 2021 um rund 77 Prozent, Dachlatten um rund 65 Prozent und Bauholz um rund 61 Prozent. Laut Destatis verteuerte sich sogar das „Abfallprodukt“ Spanplatten, welches aus Sägespänen gepresst wird, um 23 Prozent.

Auch bei Stahl sind solche Entwicklungen zu beobachten. Im Jahresdurchschnitt 2021 waren Betonstahl in Stäben als auch Betonstahlmatten um rund 53 Prozent teurer. Gleiches lässt sich bei Metallen beobachten. Sie weisen zwar einen weniger starken Preisanstieg vor, dennoch stieg der Preis 2021 im Vergleich zum Vorjahr um rund 25 Prozent.

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RDM will mit Verfassungsbeschwerde das Bestellerprinzip kippen

Die RDM-Maklerin Karin Gruhn aus Berlin sieht in der Regelung des Bestellerprinzips einen Eingriff in die Berufsfreiheit. Die juristische Argumentation: Das Gesetz sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und demnach nichtig.

Seit gut einem Jahr ist ein Gesetz in Kraft, nach welchem die Zweiteilung der Courtage beim Verkauf von Wohnimmobilien fällig wird. Das Gesetz regelt, dass die Maklerprovision bundesweit verbindlich aufgeteilt werden muss. Die Maklerkosten können demnach nur noch zur Hälfte an die andere Vertragspartei weitergegeben werden. Wer den Makler engagiert muss also mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten zahlen.

Für die Maklerin Karin Gruhn reichte VDIV-Ehrenpräsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub von der Kanzlei Bub Memminger & Partner dazu nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Sie möchte dadurch das sogenannte Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern kippen. Dazu heißt es auf der Seite des RDM Berlin-Brandenburg: „Karin Gruhn sieht in dieser neuen Form des Bestellerprinzips beim Verkauf einen unzulässigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. Und damit würde das Gesetz gegen Artikel 12 des Grundgesetzes verstoßen. Zudem glaubt sie, dass das Ziel des Gesetzgebers, nämlich die Kaufnebenkosten bei selbst genutzten Immobilien zu senken, nicht erreicht wird. Im Gegenteil: Weil der Verkäufer in der Praxis seinen Anteil auf den Kaufpreis draufschlagen wird, steigt die Forderung und damit auch alle davon abgeleiteten Nebenkosten – sowohl für den Makler als auch für den Notar und das Finanzamt. (…) Die Makler gehen deshalb davon aus, dass nicht nur sie, sondern auch die Käufer zu den Verlierern des Gesetzes gehören.“

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EEG-Umlage soll abgeschafft werden

Christian Dürr möchte sich für die Abschaffung der EEG-Umlage stark machen. Das kündigt der FDP-Fraktionsvorsitzende am 21. Januar auf seinem Kanal bei Twitter an.

„Die Inflation und hohe Steuerlast werden für die Verbraucher zunehmend zum Problem. Es ist richtig, erste Entlastungen schnell auf den Weg zu bringen und die EEG-Umlage früher abzuschaffen als geplant. Die Ampel wird darüber in den nächsten Wochen beraten“, so der Politiker in seinem Statement.

Zum Hintergrund: Um Ökostrom zu finanzieren, wird die EEG-Umlage als staatlicher Anteil auf die Stromkosten erhoben. Diese Umlage ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgehalten. Bisher war geplant, das EEG im Jahr 2023 zu reformieren, um Verbraucher zu entlasten und die Förderung des Ökostroms von da an aus dem Bundeshaushalt zu zahlen.

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