Energieberater fordern von der Politik Kontinuität und praxisnahe Vereinfachung im GEG

Eine neue Marktuntersuchung zeigt: Energieberater beurteilen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mehrheitlich positiv. Sie wünschen sich jedoch mehr Verständlichkeit, Technologieoffenheit und eine kontinuierliche Förderpolitik. Für Immobilienverwaltungen wäre dies ein wichtiger Impuls für planungssichere Sanierungsprojekte.

Eine aktuelle Untersuchung von Sirius Campus beleuchtet die Perspektive der Energieberater zur Energiewende und zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Ergebnis: 56 Prozent der befragten Energieberater bewerten das GEG positiv, darunter besonders die Vollzeit-Energieberater und die „Optimisten der Energiewende“ (wie sie die Studie nennt).

Gleichzeitig zeigt sich aber auch: Viele Berater wünschen sich mehr Vereinfachung und klarere Strukturen im Gesetzestext. Vor allem der § 71 GEG mit den detaillierten Anforderungen an Heizungsanlagen wird teils als zu komplex wahrgenommen. 31 Prozent wünschen eine leichte, 18 Prozent eine deutliche Reduktion der Anforderungen für neue Heizsysteme.

Besonders wichtig erscheint die Kontinuität der Förderpolitik, um Planungssicherheit zu bieten. Mehr Flexibilität, Technologieoffenheit und gezielte Förderung einzelner Gewerke – etwa bei der Gebäudehülle – stehen ebenfalls weit oben auf der Wunschliste.

Die Untersuchung zeigt auch: Trotz eines gefühlten Nachfragerückgangs bei Beratungsaufträgen bleibt die Motivation der Berater hoch. Knapp zwei Drittel der Befragten wollen ihre Tätigkeit ausbauen; 13 Prozent planen sogar Neueinstellungen. Dass die Nachfrage pro Berater gesunken ist, liegt laut Sirius Campus vor allem an der stark gestiegenen Zahl der Energieberater – von rund 13.000 in 2023 auf rund 20.000 Ende 2024.

Die Zusammenarbeit mit Fördergebern wie BAFA und KfW wird mittlerweile besser bewertet als im Vorjahr. Vor allem beim BAFA sorgt eine schnellere Bearbeitung für bessere Urteile. Verbesserungsbedarf sehen die Berater allerdings noch bei Erreichbarkeit und Ansprechpartnern.

Für Immobilienverwaltungen ergeben sich aus der Untersuchung klare Impulse: Planungssicherheit, verständliche Vorgaben und eine gut steuerbare Förderlandschaft sind entscheidend, um Eigentümer zu Sanierungen zu motivieren und Projekte erfolgreich umzusetzen. Angesichts eines  von den Energieberatern eingeschätzten durchschnittlichen Investitionsvolumens von 84.000 Euro pro Sanierungsprojekt im privaten Wohngebäude bleibt das Thema für die Branche hochrelevant.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de

Steigender CO₂-Preis ab 2027: deutlich höhere Kosten drohen

Ab 2027 wird der CO₂-Preis für Gebäudeemissionen durch den Markt bestimmt. Für Eigentümer schlecht sanierter Immobilien steigen damit die jährlichen Zusatzkosten spürbar. Immobilienverwalter sollten frühzeitig reagieren – insbesondere bei älteren Mehrfamilienhäusern mit fossiler Heiztechnik.

Ab dem Jahr 2027 wird der Preis für CO₂-Emissionen im Gebäudesektor nicht mehr staatlich festgelegt, sondern im Rahmen des europäischen Emissionshandels ETS II durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Das hat weitreichende Folgen für Eigentümer von Immobilien mit schlechter energetischer Bilanz – vor allem im Mietsegment.

Während bislang Mieter den Großteil der Heizkosten tragen, verändert sich das Bild zunehmend: Die 2023 eingeführte Kostenaufteilung des CO₂-Preises zwischen Mietern und Vermietern berücksichtigt die energetische Qualität der Gebäude. Je schlechter die Effizienz, desto höher der Anteil für die Eigentümer. Dieser Mechanismus bleibt bestehen und wird ab 2027 durch deutlich volatilere CO₂-Preise ergänzt.

Simulation zeigt: mehrere Hundert Euro Zusatzkosten jährlich möglich
Das Klima-Start-up Purpose Green hat auf Basis unterschiedlicher Szenarien durchgerechnet, wie sich der Emissionshandel auf typische Mehrfamilienhäuser auswirken könnte. Die Ergebnisse deuten auf jährliche Mehrkosten im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich hin – allein für die CO₂-Komponente. Betroffen sind vor allem Gebäude mit hohem Heizwärmebedarf und fossil betriebener Technik wie Öl- oder Gaskessel.

Sanierte Immobilien gewinnen an Attraktivität
Auf dem Immobilienmarkt zeichnen sich bereits klare Präferenzen ab: Käufer sind zunehmend bereit, höhere Preise für sanierte und energieeffiziente Objekte zu zahlen. Der Vorteil liegt auf der Hand – geringere laufende Kosten und ein besserer Schutz vor langfristigen Preisrisiken. Für Bestandshalter energetisch schlechter Objekte steigt damit nicht nur der Druck durch CO₂-Kosten, sondern auch das Risiko eines Wertverlusts.

Immobilienverwalter sollten ihre Kunden frühzeitig über die künftige CO₂-Kostenbelastung informieren. Ein energetisches Monitoring des Bestands sowie mittel- bis langfristige Sanierungsstrategien werden zur zentralen Managementaufgabe. Fördermittelberatung, technische Bewertung und die Entwicklung von Sanierungsfahrplänen gewinnen dabei weiter an Bedeutung – nicht zuletzt, um potenzielle Wertverluste zu vermeiden und regulatorische Risiken abzufedern.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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Elementarschäden: Zeit für die Pflichtversicherung?

Während Extremwetterlagen zunehmen und die Versicherungsquote stagniert, fordern Politik und Wissenschaft eine neue Balance zwischen individueller Vorsorge und kollektiver Verantwortung. Eine aktuelle Studie des Ifo-Instituts zeigt: Die gesellschaftliche Akzeptanz für ein verpflichtendes Modell ist größer als gedacht. Fast 40 Prozent der Haushalte befürworten eine Pflichtversicherung, insbesondere wenn sie über das Ausmaß staatlicher Hilfen bei unversicherten Schäden informiert werden.

Der Bundesrat drängt seit Jahren auf ein solches Modell – zuletzt erneut mit Verweis auf die Flutereignisse und zunehmende materielle Schäden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist mittlerweile eine verpflichtende Absicherung im Neugeschäft vorgesehen – ergänzt durch eine Opt-out-Option und eine staatliche Rückversicherung für Großschäden. Eine vollständige Pflichtlösung wird zwar nicht ausgeschlossen, doch bestehen Zweifel an der sozialen Zumutbarkeit, insbesondere bei stark gefährdeten, einkommensschwächeren Eigentümern.

Laut einer Umfrage des Ifo-Instituts befürworten 39 Prozent der Haushalte eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, weitere 34 Prozent sind neutral eingestellt. Nach Aufklärung über die Höhe staatlicher Hilfen – etwa 80 Prozent der Flutschäden 2021 wurden kompensiert – steigt die Zustimmung deutlich, besonders bei bisher nicht versicherten Haushalten in Niedrigrisikogebieten.

Die Bevölkerung empfindet eine privatwirtschaftlich organisierte Pflichtversicherung zunehmend als fairer und effizienter im Vergleich zu staatlichen Einmalhilfen. Das Ifo-Institut sieht darin Potenzial für eine politische Neuordnung der Katastrophenvorsorge. Die Flut 2021 verursachte Schäden von über 40 Milliarden Euro – bei einer Versicherungsquote von nur etwa 50 Prozent der Wohngebäude. Insgesamt sind aktuell nur 25 Prozent der klimabedingten Schäden versichert.

Ein verpflichtendes System könnte sowohl die Vorsorge als auch die staatlichen Haushalte entlasten. Voraussetzung sei jedoch eine risikoadäquate Bepreisung regionaler Gefahren in den Versicherungsprämien.

In der Praxis zeigt sich: Zwar sind etwa 95 Prozent der Wohngebäude gegen Sturm versichert, doch nur rund 54 Prozent verfügen über eine Elementarschadenversicherung. Bei professionell verwalteten WEG liegt die Quote laut VDIV-Verwalter-Monitor immerhin bei 72,5 Prozent, mit deutlichen Unterschieden zwischen Nord (59,6 Prozent) und Süd (82,9 Prozent).

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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