WEG-Reform wird verschoben

Die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes wird nicht mehr vor der Sommerpause beschlossen. Kommende Woche soll es ein weiteres Gespräch über die nun wieder aufgemachten Diskussionspunkte geben, einer davon: der verpflichtende Sachkundenachweis für Immobilienverwalter.

 

Verwalterbefugnisse wieder enger gefasst?

Laut Informationen des Tagesspiegels sollen die Verwalterbefugnisse enger, als im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, gefasst werden. Der Verwalter soll in seiner Außenvollmacht beschränkt werden und künftig nur Geschäfte von untergeordneter Bedeutung tätigen können. Keine Einigung gibt es bislang beim Thema Sachkundenachweis. Hier soll das Wirtschaftsministerium gegen eine gesetzliche Einführung sein.

„Wir bedauern diese Verzögerung der so dringend notwendigen Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Die zusätzliche Zeit der Diskussion sollte nun aber dazu genutzt werden, einen verpflichtenden Sach- und Fachkundenachweis im WEMoG zu verankern. Eine Beschränkung der Verwalterkompetenzen sehen wir mit einer klaren Regelung hinsichtlich dieses Qualifikationsnachweises als überflüssig.“

Ursprünglich hätte das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollen. Die weitreichenden Veränderungen hätten dann schon ab Herbst gegolten.

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Ein Jahr im Schatten des Berliner Mietendeckels

Vor einem Jahr, am 18. Juni 2019, beschloss der Berliner Senat die Eckpunkte des Berliner Mietendeckels. Seither wurden zahlreiche Klagen dagegen eingereicht, so auch die vom BVI unterstützten abstrakten Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie beim Berliner Verfassungsgericht.

 

Sanierungsstopp, weniger Mietwohnungen, Rechtsunsicherheit

„Wir halten den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig“, betont BVI-Präsident Thomas Meier. „Zusätzlich zur vorherrschenden Rechtsunsicherheit bei Mietern, Vermietern und damit auch Immobilienverwaltern, kommt nun eine Verlagerung auf dem Immobilienmarkt hinzu: Das Angebot für Mietwohnungen sinkt, Eigentümer sehen nun mehr Gewinn im Verkauf ihrer Mietwohnung als in der Vermietung.“

Schon allein der Ausblick auf den kommenden Mietendeckel führte bereits zu einer deutlichen Reduzierung der Sanierungen. „Vermieter können nicht abschätzen, ob sich das lohnt, denn nur ein Bruchteil dieser Investitionen kann auf die Miete umgelegt werden. Ohne dringend notwendige energetische Sanierungen kann aber auch das vom Berliner Senat gesetzte Ziel im Jahr 2050 klimaneutral zu sein, nicht erreicht werden“, führt Meier weiter aus.

 

Immobilienverwalter in der Zwickmühle

Für Immobilienverwalter stellt vor allem die mangelnde Investitionsbereitschaft der Berliner Eigentümer ein großes Problem dar. „Werden Sanierungen nicht zeitgerecht durchgeführt, kommen zu einem späteren Zeitpunkt deutlich höhere Kosten aufgrund von notwendigen zusätzlichen Reparaturen hinzu. Für diese hohen Kosten muss am Ende aber der Verwalter geradestehen“, so Meier abschließen

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Bundesrat stimmte Teilung der Maklercourtage zu

Der Deutsche Bundesrat stimmte am Freitag dem Gesetz zur Teilung der Maklerkosten beim Verkauf bzw. Kauf von Wohnungseigentum zu.

 

Maßnahme für Gerechtigkeit

Bislang mussten die Kosten für den beteiligten Makler vollständig vom Käufer übernommen werden. Mit der Neuregelung muss künftig der Auftraggeber, zumeist der Verkäufer, mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Zudem müssen Maklerverträge in Textform verfasst werden.

Das Gesetz betont die Rolle des Maklers als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer. Dafür und für seine Transparenz schaffende Wirkung gibt es viele positive Rückmeldungen aus der Branche. Kritisiert wird, dass die andere Partei erst dann ihren Anteil zahlen muss, wenn der Auftragsgeber seiner Pflicht nachgekommen ist. Dies birgt die Gefahr der unbezahlten Vorleistung des Maklers und eines damit einhergehenden Risikos.

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CDU und FDP reichen Verfassungsklage ein

Nun wird der Berliner Mietendeckel auch zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Der vom BVI unterstützte Antrag zur abstrakten Normenkontrolle wurde heute eingereicht.

„Mit dem Berliner Mietendeckel haben weder Vermieter noch Mieter Rechtssicherheit. Wir halten ihn für klar verfassungswidrig und unterstützen daher den Antrag zur abstrakten Normenkontrolle“, so BVI-Präsident Thomas Meier.

Die Klage wurde heute beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht. Es ist unklar, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

FDP und CDU/CSU hatten bereits am 6. Mai eine Verfassungsklage in Karlsruhe auf den Weg gebracht. Mehr dazu unter https://bvi-verwalter.de/aktuelles/news/.

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