Kommunale Wärmeplanung mit verbindlichen Zeitplänen

Städte und Gemeinden sollen einen Fahrplan zum Umstieg von der fossilen auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln. Das sieht der Referentenentwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze aus dem Bundesbauministerium vor.

Geplant ist danach ein zweistufiges Verfahren: Zunächst sollen Kommunen den aktuellen Wärmeverbrauch „gebäudescharf“ ermitteln und die vorhandene Wärmeinfrastruktur erfassen. Anschließend sollen sie prüfen, welche Energie-Quellen künftig für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese zu nutzen. Kommunen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern müssen dem Gesetzentwurf zufolge bis Ende 2028 einen Wärmeplan erstellen, Großstädte ab 100.000 Einwohnern bereits bis Ende 2026.

Haus- und Gebäudeeigentümer können von der Wärmeplanung vor Ort profitieren: Sie erfahren so, ob ihr Gebäude perspektivisch zentral über ein Wärmenetz versorgt werden kann oder ob sie sich um eine alternative eigene Heizungsanlage kümmern müssen. „Das schafft Sicherheit für Hausbesitzer und Kommunen bei der Modernisierung der Heizungssysteme“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz dazu auf Twitter. In mehreren Bundesländern (Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein) wird die kommunale Wärmeplanung bereits angewendet. Auch in Bayern werden „Kehrbuchdaten“ erhoben.

Vor allem die Frage der Datenerhebung sorgt für hitzige Debatten. Vorgesehen ist, dass die Kommunen gebäudebezogene Informationen wie den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre, die Art der Heizungsanlage (Öl, Gas etc.), ihre Leistung, das Jahr ihrer Inbetriebnahme sowie Angaben zu Zustand und energetischer Sanierung des Gebäudes bei den Netzbetreibern erfragen. Außerdem sollen sie Daten über bestehende oder geplante Wärme-, Strom- und Gasnetze sammeln. Die Daten werden nicht öffentlich gemacht. „Das hat schon fast eine Orwell’sche Dimension“, warnte der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak. „Das Ganze ist zudem als hoheitliche Aufgabe im Gesetz definiert. Das bedeutet im Klartext, dass die Daten gegebenenfalls auch mit Zwang erhoben werden können. Eine gruselige Vorstellung, dass der schwarz gekleidete Mann, der sich gewaltsam Zutritt zum Haus verschafft, nicht ein Einbrecher ist, sondern der staatlich beauftragte Schornsteinfeger.“

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Ingbert Liebing begrüßte den Entwurf: „Wir brauchen die kommunalen Wärmepläne im Werkzeugkasten für die Wärmewende! So schnell wie möglich!” Auch der Deutsche Städtetag drängt darauf, das Wärmeplanungsgesetz zeitnah und möglichst parallel zum Gebäudeenergiegesetz auf den Weg zu bringen. Der Städte- und Gemeindebund fordert ebenfalls eine enge Verzahnung der beiden Gesetze.

„Immobilienverwaltungen sollten die kommunale Wärmplanung abwarten, bevor die „Heizwende“ im Gebäude vollzogen wird. Derzeit zeichnet sich zudem ab, dass zunächst nur der Neubau die Anforderungen des noch zu beschließenden Gebäudeenergiegesetzes vor 2026 umzusetzen hat.“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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Bundeskartellamt prüft möglichen Missbrauch der Energiepreisbremsen-Gesetze

Das Bundeskartellamt hat zahlreiche Prüfverfahren gegen Erdgas- und Fernwärmelieferanten eingeleitet, die Erstattungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben. Die Unternehmen haben dabei möglicherweise zu hohe Endkunden-Preise angesetzt und zu hohe Erstattungen vom Staat verlangt.

Konkret nimmt die Behörde nach eigenen Angaben eine zweistellige Zahl an Gasversorgern und über hundert Wärmenetze unter die Lupe. Betroffen seien in beiden Bereichen jeweils rund 15 Prozent der bislang für das erste Quartal 2023 geltend gemachten Entlastungssummen. Das Bundeskartellamt hat außerdem Verfahrenseinleitungen im Bereich Strom angekündigt.

Bereits bei der Verabschiedung der Gesetze gab es Befürchtungen, dass Unternehmen die Regelungen ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Mit den Missbrauchsverboten der Preisbremsen-Gesetze wurde die Grundlage für die nun angestoßenen Prüfungen geschaffen.

Das Bundeskartellamt hatte für die Missbrauchsaufsicht Anfang des Jahres eine neue Abteilung aufgebaut. Sie analysiert insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen aus sämtlichen Antrags- und Meldedaten der Versorger. Als auffällig identifizierte Unternehmen werden systematisch und datengestützt befragt. Verstöße gegen die Missbrauchsverbote können mit Bußgeldern bestraft werden. Unrechtmäßig erhaltene Ausgleichszahlungen müssen die Unternehmen erstatten.

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Energiekosten: Preisrückgang nach einer teuren Heizperiode

Für das Heizen mit Gas haben Haushalte in der abgelaufenen Heizperiode trotz der staatlichen Unterstützung im Schnitt 16 Prozent mehr bezahlt als im Vorjahr. Bei Heizöl stiegen die Kosten um 12 Prozent. Allerdings: Von Oktober 2022 bis April 2023 sind die Kosten um durchschnittlich 41 bzw. 36 Prozent zurückgegangen.

Eine drei- bis vierköpfige Familie in einem freistehenden Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden musste laut den Daten des Vergleichsportals Verivox für die Heizmonate September bis April durchschnittlich 2.436 Euro für Gas zahlen. Ohne die staatlichen Hilfen (Wegfall des Dezember-Abschlags und seit Januar gültige Gaspreisbremse) wären Gaskosten in Höhe von 3.027 Euro entstanden. Für Heizöl betrugen die Kosten im Musterhaushalt in der abgelaufenen Saison 2.042 Euro. „Auch die staatlichen Entlastungsmaßnahmen konnten nicht verhindern, dass dieser Winter so teuer war wie nie“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. Er wies zugleich darauf hin, dass sich die Lage an den Beschaffungsmärkten deutlich entspannt hat. Viele Versorger geben die gesunkenen Einkaufspreise an die Kunden weiter. Den Analysen des Vergleichsportals zufolge sanken die Kosten für 20.000 Kilowattstunden Gas im Musterhaushalt von 4.107 Euro im Oktober 2022 auf 2.439 Euro im April 2023. Für 20 Hektoliter Heizöl mussten Verbraucher im Oktober 2022 noch 3.008 Euro, im April 2023 nur noch 1.936 Euro.

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