Bundeskartellamt prüft möglichen Missbrauch der Energiepreisbremsen-Gesetze

Das Bundeskartellamt hat zahlreiche Prüfverfahren gegen Erdgas- und Fernwärmelieferanten eingeleitet, die Erstattungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben. Die Unternehmen haben dabei möglicherweise zu hohe Endkunden-Preise angesetzt und zu hohe Erstattungen vom Staat verlangt.

Konkret nimmt die Behörde nach eigenen Angaben eine zweistellige Zahl an Gasversorgern und über hundert Wärmenetze unter die Lupe. Betroffen seien in beiden Bereichen jeweils rund 15 Prozent der bislang für das erste Quartal 2023 geltend gemachten Entlastungssummen. Das Bundeskartellamt hat außerdem Verfahrenseinleitungen im Bereich Strom angekündigt.

Bereits bei der Verabschiedung der Gesetze gab es Befürchtungen, dass Unternehmen die Regelungen ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Mit den Missbrauchsverboten der Preisbremsen-Gesetze wurde die Grundlage für die nun angestoßenen Prüfungen geschaffen.

Das Bundeskartellamt hatte für die Missbrauchsaufsicht Anfang des Jahres eine neue Abteilung aufgebaut. Sie analysiert insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen aus sämtlichen Antrags- und Meldedaten der Versorger. Als auffällig identifizierte Unternehmen werden systematisch und datengestützt befragt. Verstöße gegen die Missbrauchsverbote können mit Bußgeldern bestraft werden. Unrechtmäßig erhaltene Ausgleichszahlungen müssen die Unternehmen erstatten.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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