Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Verwalter erstmals im Bundestag

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes (BT-Drs.: 18/10190) im Deutschen Bundestag und der anschließenden Überweisung in die zuständigen Bundestagsauschüsse weist der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) erneut darauf hin, dass der bisherige Entwurf nicht weitreichend genug ist. Der Branchenverband mahnt daher wiederholt an, den Mietverwalter und die Mitarbeiter einer Immobilienverwaltung in den Sachkundenachweis einzubeziehen sowie eine Weiterbildungspflicht festzuschreiben.

Unter dem Tagesordnungspunkt 32 befasst sich der Deutsche Bundestag in der Nacht des 10. Novembers erstmals mit dem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums. Der aktuelle Entwurf sieht vor, eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung einzuführen. Diese umfasst neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohnungseigentumsverwalter und Makler. Ebenso soll für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beim Verwalter vorliegen.

Der DDIV sieht am aktuellen Gesetzentwurf jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf und appelliert daher erneut an die Politik, auch den Mietverwalter in die Erlaubnispflicht einzuschließen und den Sachkundenachweis auf Mitarbeiter in der Immobilienverwaltung auszudehnen. Darüber hinaus spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus, um die Qualität der Immobilienverwaltung nachhaltig zu sichern und ein hohes Maß an Verbraucherschutz für Eigentümer, Vermieter und Mieter zu gewährleisten.

Quelle:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
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