BVI-Präsident Meier zum Kabinettsbeschluss zur Energieeffizienz

Zu den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen „Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnungen für Energieeffizienz sind dem Grunde nach richtig. Für WEG-Verwalter ärgerlich ist die äußerst kurzfristige Umsetzung ab dem 1. September 2022. Dies betrifft vor allem die Aussetzung der Pflicht zur Erhaltung einer Mindesttemperatur in Mietwohnungen, denn dies zieht unweigerlich Abstimmungsprozesse mit den Eigentümern nach sich.

Ambitioniert ist auch die Vorschrift, in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Dies dürfte mehrere Millionen Wohneinheiten betreffen, zumal dies dann auch bis zum 15. September 2024 in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten erfolgen soll. Das kommt einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gleich und verursacht zusätzliche Kosten.

Angesichts des gravierenden und mit Sicherheit auch noch in den nächsten Jahren anhaltenden Fachkräftemangels sowohl bei Energieberatern, wo schon jetzt ein Antragsstau bei der Bewältigung von Fördermaßnahmen herrscht, als auch im Handwerk ist die fristgerechte Umsetzung solcher zusätzlichen Maßnahmen zumindest fraglich.“

Quelle:
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BVI-Präsident Meier fordert Entlastungen für Immobilienwirtschaft bei Energiekosten

Zur Gasumlage erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Die Gasumlage ist der Preis einer über die Jahre verfehlten Energiepolitik, den nun die Bürger zahlen müssen. Dass jetzt angesichts hoher Gewinne einige Energiekonzerne von sich aus ankündigen, keine Gasumlage zu erheben, ist zwar ein wichtiges Signal, zeigt aber auch, dass Verbraucher bei der Bewältigung der Kostensteigerungen durch die hohen Energiepreise auf den guten Willen ihres Versorgers angewiesen sind.

Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung jetzt die gesamte Energiewirtschaft stärker in die Pflicht nimmt und für eine faire Lastenverteilung sorgt. Der Verzicht auf eine Mehrwertsteuer auf die Gasumlage, den jetzt der Bundesfinanzminister anstrebt, ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere Entlastungen für die Immobilienwirtschaft müssen folgen.“

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BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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Grundsteuererklärung: Fristverlängerung im Gespräch

Rund 36 Millionen Eigentümer müssen im Zuge der Grundsteuerreform bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung abgeben. Doch seit Beginn der Erhebung Anfang Juli gab es erhebliche technische Probleme. Das kostenlose Steuerportal Elsteronline der Finanzverwaltung war zeitweise überlastet. Nun werden die Rufe nach einer Fristverlängerung lauter.

Die Bundessteuerberaterkammer und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordern, die Frist zur Abgabe der Erklärungen um sechs Monate zu verlängern und die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen. Dadurch könne die Priorität in den Steuerkanzleien auf die Erstellung und Abgabe der Erklärungen gelegt und der Abgabeprozess beschleunigt werden. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie diverse Landesverbände des Bundes der Steuerzahler und Eigentümerverbände sprachen sich für eine Fristverlängerung aus.

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte sich Bundesfinanzminister Lindner: „Noch müssen wir keine Entscheidungen treffen.“ Er lasse sich regelmäßig auch über die Abgabe der Erklärungen informieren. Die Länder hätten ihm zwar versichert, dass die Datentechnik jetzt tragfähig sei, doch die Menschen und ihre Steuerberater haben viele Dinge gleichzeitig zu tun.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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Ernüchternde Untersuchung zur Energiebilanz des Gebäudebestands

Die energetische Sanierung im Gebäudesektor hat noch einen langen Weg vor sich. Laut einer neuen Datenerhebung des Unternehmens McMakler weisen nur 14 Prozent aller ausgestellten Energieausweise den positiven Kennwert A, A+ oder B auf. 39 Prozent hingegen werden mit den drei schlechtesten Kennwerten F, G und H bewertet. Eine ergänzende Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov belegt: 58 Prozent der befragten Eigentümer kennen die Energieklasse ihrer Immobilie nicht.

Neben dem Alter der Gebäude sind die genutzten Energiequellen maßgeblich für die Energiebilanz verantwortlich. 62 Prozent der Haushalte heizen mit dem Energieträger Gas, 22 Prozent mit Öl. Sie liegen im Durchschnitt in der Energieklasse E. Dabei haben laut YouGov-Umfrage bisher nur 22 Prozent der Immobilieneigentümer eine staatliche Förderung in Anspruch genommen, um ihre Sanierung zu finanzieren. 41 Prozent gaben an, keine Förderung genutzt zu haben und dies auch nicht zu planen.

Als Grundlage für diese Datenerhebung diente eine Untersuchung der von McMakler ausgestellten 10.137 Energieausweise im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 15. Juni 2022. Immerhin zeigt der Vergleich mit vorherigen Untersuchungen: Der Anteil der Energieausweise mit positiven Kennwerten ist gestiegen (3. Quartal 2021: 12,8 Prozent), der mit schlechten Werten gesunken (3. Quartal 2021: 45,1 Prozent). Auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Energiebilanz des Gebäudes hat sich offenbar verändert: Im dritten Quartal 2021 gaben 73,6 Prozent der Umfrageteilnehmer an, die Energieeffizienzklasse nicht zu kennen.

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Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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