BGH: Kündigung wegen falscher Vorvermieter-Bescheinigung

Die Vorvermieter-Bescheinigung weist aus, der Mietinteressent habe seine Pflichten aus dem Vor-Mietvertrag immer pünktlich erfüllt. Der Vermieter stellt nachträglich fest, dass dies falsch ist und kündigt das Mietverhältnis fristlos. Ja, urteilt der Bundesgerichtshof (09.04.2014 – VIII ZR 107/13), die falsche Bescheinigung stelle eine erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten des Mieters dar und begründe zu Recht die fristlose K ündigung. Allerdings verweist der Bundesgerichtshof zurück an das Berufungsgericht um Beweis darüber erheben zu lassen, ob der Vermieter von vornherein gewusst habe, dass die Vorvermieter-Bescheinigung nicht zutrifft.

Quelle:

Haus und Grund Niedersachsen,
Landesverband
Niedersächsischer Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümer-Vereine e.V.

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BGH: Verteilerschlüssel für Betriebskosten durch Vermieter bestimmt

Im Mietvertrag ist vereinbart, dass der Vermieter den Verteilerschlüssel für die Betriebskosten mit der ersten Abrechnung selbst nach billigem Ermessen bestimmt. Gestritten wird über die Wirksamkeit dieser Klausel.

Ja, sagt der BGH, der gesetzliche Verteilerschlüssel für Betriebskosten nach Wohnfläche gemäß § 556 a BGB sei abdingbar, andere Verteilung könne vereinbart werden. Werde festgelegt, dass allein der Vermieter dies mit der ersten Betriebskosten-Abrechnung bestimmt, so ist dies in Ordnung (BGH 05.11.2014 – VIII ZR 257/13 in ZMR 2015, 207).

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Haus und Grund Niedersachsen,
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