BGH: Kündigung wegen falscher Vorvermieter-Bescheinigung

Die Vorvermieter-Bescheinigung weist aus, der Mietinteressent habe seine Pflichten aus dem Vor-Mietvertrag immer pünktlich erfüllt. Der Vermieter stellt nachträglich fest, dass dies falsch ist und kündigt das Mietverhältnis fristlos. Ja, urteilt der Bundesgerichtshof (09.04.2014 – VIII ZR 107/13), die falsche Bescheinigung stelle eine erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten des Mieters dar und begründe zu Recht die fristlose K ündigung. Allerdings verweist der Bundesgerichtshof zurück an das Berufungsgericht um Beweis darüber erheben zu lassen, ob der Vermieter von vornherein gewusst habe, dass die Vorvermieter-Bescheinigung nicht zutrifft.

Quelle:

Haus und Grund Niedersachsen,
Landesverband
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