Studie: Mietpreisbremse besser als ihr Ruf

In 313 von rund 11.000 Städten und Gemeinden in Deutschland gilt die Mietpreisbremse. Ihre Wirkung allerdings ist umstritten. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchte, wo die Bremse wirkt und warum sie in einigen Regionen „zahnlos” bleibt. Das Ergebnis überrascht: Die Bremse greift – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. » Lesen Sie hier mehr…

Die Mietpreisbremse ist besser als ihr Ruf, resümieren die Forscher des DIW. In ihrer jetzigen Form kann sie jedoch nur wirken, wenn die Neuvertragsmieten in einer Region in den vier Jahren vor der Einführung im Durchschnitt um mindestens 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen sind. Dies ist auf die Ausgestaltung der Bremse zurückzuführen: Maßstab für die maximal zulässige Neuvertragsmiete ist die ortsübliche Vergleichsmiete, zuzüglich zehn Prozent. Rein rechnerisch greift die Regulierung daher erst, wenn die Neuvertragsmiete über 3,9 Prozent liegt. Das bedeutet: Die Mietpreisbremse wirkt nur in Regionen, in denen die Mieten zuvor stark gestiegen sind. So beispielsweise auch in Berlin-Mitte, wo die Neuvertragsmieten jährlich um mehr als 4,8 Prozent kletterten.

Mietpreisbremse allein schafft nicht mehr Wohnraum
Die Autoren warnen jedoch: Die Mietpreisbremse allein kann die Wohnraumknappheit in den Ballungsräumen nicht lösen – sie verschafft allerdings ein wenig Zeit und hält den Mietpreisanstieg zurück. Die Politik muss darüber hinaus mehr Anreize für Neubau schaffen und vermehrt Flächen für den Wohnungsbau aktivieren.

Für die Studie wurden über 200.000 Mietinserate von Online-Portalen ausgewertet und verglichen.

Quelle:

Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
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BVI begrüßt Koalitionsvorstöße für WEG-Reform

„Damit findet unsere immer wieder erhobene Forderung nach einem Abgleich von WEG- und Mietrecht endlich Gehör auf der obersten politischen Ebene“, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier. Kernanliegen des BVI ist es, in diesem Zuge die Arbeit der Verwalter auf eine neue Qualitätsstufe zu stellen, die Transparenz schafft und sich in einer entsprechenden Vergütung auf Grundlage einer Vergütungsordnung niederschlägt.

Novellierung des WE-Gesetzes überfällig
Mit einer Reform wäre der Weg frei für vereinfachte Jahresabrechnungen, die Verwalter, Eigentümer und Mieter entlasten und ein bisheriges Rechtsvakuum beseitigen würden. Darüber hinaus setzt sich der BVI dafür ein, den Kompetenzbereich von Verwaltern klar zu definieren und auszuweiten. So fordert er beispielsweise ein Recht auf Einsichtnahme ins Elektronische Grundbuch und eine Änderung der Beschlusskompetenzen, die Innovationen wie Digitalisierung oder die Überarbeitung veralteter Teilungserklärung erleichtern soll.

Gerade mit Blick auf die anhaltend niedrige Sanierungsquote bei steigenden Anforderungen an die energetische Sanierung sollten Eigentümer und Verwalter nicht nur Klarheit über Rechte und Zuständigkeiten erlangen, sondern eben auch erweiterte Kompetenzen und Pflichten. „Nur Kompetenzerweiterung und eine verbindliche Rücklagenbildung können den Sanierungsstau und Investitionshemmnisse lösen“, sagt Meier. Die Aufgabenerweiterung bis in den Kernbereich der WEG hinein müsste natürlich in einer angepassten Vergütung am besten auf Grundlage einer Vergütungsordnung für Verwalter Niederschlag finden.

Bürokratieabbau und Digitalisierung vorantreiben
Damit einher geht ein dringend erforderlicher Bürokratieabbau: „Eine Abschaffung der Schiftformerfordernis bei Vollmachten und die vereinfachte Ermöglichung virtueller Eigentümerversammlungen und digitaler Kundenkommunikation sind überfällig“, stellt Meier klar.
Weiterhin wird der BVI in dieser Legislaturperiode darauf dringen, Inhalte zum WEG-Recht in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. -kauffrau zu schärfen und auszubauen.

Sachkundenachweis verschärfen
Auch Nachbesserungen beim Gesetz für Berufszugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter wird der Verband nachdrücklich anmahnen. „Dazu zählen der Pflichtnachweis von 20 Stunden Weiterbildung pro Jahr für mit WEG-Aufgaben betreute Mitarbeiter und nicht nur 20 Stunden alle drei Jahre, der Pflichtnachweis einer Sachkunde und einer ausreichenden Betriebshaftpflicht, Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung“, sagt Meier. „Wir appellieren nun an die Verhandlungspartner von Union und SPD, zügig zu einem Abschluss zu kommen und den politischen Stillstand im Land zu beenden.“

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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