Erben können Haftung für Mietforderungen begrenzen

Wenn ein säumiger Mieter stirbt, müssen seine Erben die ausstehenden Forderungen begleichen. Allerdings gibt es dabei eine Grenze, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof.
Erben eines verstorbenen Mieters müssen offene Forderungen des Vermieters nur soweit begleichen, wie das geerbte Vermögen dazu ausreicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch (23. Januar) verkündeten Urteil entschieden. Werde der Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Tod gekündigt, könne der Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränken. Dann hafte er nicht mit seinem eigenen Vermögen (Az.: VIII ZR 68/12).
Der BGH wies in letzter Instanz die Klage eines Vermieters ab. Er hatte von der Tochter seines verstorbenen Mieters knapp 8000 Euro verlangt – wegen offener Mietzahlungen, unvollständiger Räumung, nicht erbrachter Schönheitsreparaturen und Schäden in der Wohnung.
Die Frau hatte das Erbe ihres Vaters nicht innerhalb der Frist von sechs Wochen ausgeschlagen. Unabhängig davon sei aber auch gegen Forderungen aus einem Mietvertrag die sogenannte Dürftigkeitseinrede möglich, entschied der BGH. Damit wird die Haftung auf den Nachlass beschränkt. In der Vorinstanz hatte das Landgericht dem Vermieter noch einen Teil seiner Forderung zugesprochen.

Neu installiertes Blockheizkraftwerk sorgt im Ratshof für mehr Unabhängigkeit In der Stromversorgung

Ab Anfang 2013 kommt der Strom in der Wohnanlage ‚Ratshof‘ in Northeim der Strom zwar immer noch aus der Steckdose, produziert wird er aber im Technikkeller des 40 Einheiten umfassenden Eigentumskomplexes am Zwinger. Zu Jahresbeginn 2013 gehen die zwei modernen Blockheizkraftwerke in Betrieb gehen, die dann für Wärme und heißes Wasser, aber auch für den Strom im Hause sorgen.

Die Idee, heute Energie möglichst vor Ort, im Idealfall autark herstellen zu können, ist nicht neu. Auch nicht für die Eigentümer der 39 privaten Wohneinheiten und einer gewerblichen Einheit im Ratshof. Schon 2000 war einmal über die Aufbringung einer Solaranlage auf dem Dach diskutiert worden. Vielleicht waren es die stark steigenden Strompreise, die in der Zwischenzeit zu einem Umdenken geführt haben. Sicher haben auch andere Faktoren dabei mit eine Rolle gespielt, weiß Dirk Predöhl, der seit rund sechseinhalb Jahren die Hausverwaltung für den Ratshof führt. Im Frühjahr dieses Jahres war die Idee in den Raum gestellt worden, den Ratshof mit Blockheizkraftwerken auszustatten. Das traf schnell auf breite Zustimmung bei den Eigentümern, die überwältigender Mehrheit grünes Licht für die Investition gaben.

Die zwei gasbetriebenen Senertec Dachs Blockheizkraftwerke sorgen für die zentrale Warmwasserversorgung und produzieren nebenbei Strom. Zwei Blockheizkraftwerke sind es geworden, weil damit tatsächlich der gesamte Strombedarf des Ratshofes gedeckt werden kann. Die elektrische Energie, so Dirk Predöhl, werde dann auch ausschließlich im Haus verbraucht: „Eine primäre Einspeisung lohnt bei den aktuellen Vergütungssätzen nicht mehr.“ Zehn Kilowatt Heizkraft ‚bringen‘ die beiden „Energiezwerge“, die Gas-Brennwertkessel ablösen. Blockheizkraftwerke sind dann am effektivsten, wenn sie im Dauerbetrieb laufen. Deshalb sind auch die Pufferspeicher mit zweimal 750 Litern nicht viel größer als in manchem Einfamilienhaus.

Sollten die Blockheizkraftwerke mal ausfallen oder die regelmäßige Wartung für eine notwendige Pause sorgen, gehen im Ratshof natürlich keineswegs die Lichter aus. Das Haus ist selbstverständlich weiter mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden und bezieht aus diesem Energie. Andersherum speisen die Blockheizkraftwerke überschüssigen Strom trotzdem ins Netz ein.

Bei allen Maßnahmen der energetischen Sanierung spielen natürlich immer die Kosten eine wesentliche Rolle. „Schon die nur rund geringe Amortisationszeit spricht für sich“, führt Dirk Predöhl aus, „gerechnet auf dem Niveau aktueller Strompreise“. Die Gesamt-investitions-summe lag bei rund 100.000 Euro, und damit nur etwa um den Faktor vier bis fünf höher als bei der Umrüstung einer Heizanlage in einem normalen Einfamilienhaus. Auf das Investitionsvolumen gab es in erheblicher Höhe Zuschüsse, da der Einbau des Blockheizkraftwerkes durch die Stromeigenproduktion eine CO2-Einsparung in Höhe von zehn Tonnen im Jahr bewirkt. Insgesamt konnte die energetische Sanierung dadurch aus den Rücklagen der Eigentümergemeinschaft finanziert werden. Die Eigentümer des Ratshofs und die Hausverwaltung Predöhl mit dem Geschäftsführer Dirk Predöhl sind sich einig: Wer heute nichts unternimmt, sich mit solchen Möglichkeiten unabhängiger zu machen, der darf sich auch nicht über die Belastungen durch steigende Strompreise beschweren. Der Ratshof zeigt, wie es gehen kann.