Gesetz zur Berufszulassung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück

Gesetz zur Berufszulassung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück
Die letzte Sitzung des Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Berufszulassung für Makler und Verwalter ist gestern beendet worden und damit steht fest , dass der Bundestag am heutigen Donnerstag den dazugehörigen Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung beschließen wird. Dies ist für uns Anlass, Sie über die nun gesicherten Ergebnisse des Gesetzgebungsprozesses zu informieren und unsere Enttäuschung zum Ausdruck zu bringen. Als BVI Bundesfachverband für Immobilienverwalter e.V., der jahrelang für einen rechtlichen Qualitätsrahmen für die anspruchsvolle Tätigkeit unserer Mitglieder gekämpft hat, ist die jetzt gegossene Gesetzesform hohl. Die Regelungen können nur ein erstes Ergebnis politischer Überlegungen sein und müssen in der anstehenden Legislaturperiode nachhaltig und konsequent nachgebessert und justiert werden.

Zum Gesetzesinhalt in seiner jetzigen Form:
Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Leitlinien für unseren Berufszweig beschlossen, die eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren vorsehen. Ausgebildete Immobilienkaufleute sind für die ersten drei Jahre von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesetz gilt allerdings auch für Mietimmobilienverwalter. Verwalter müssen außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Damit bleibt die Regelung weit hinter den BVI-Forderungen zurück.

Konkret fordern wir als Ihr Verband:

Der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter muss kommen. Uns reicht es nicht, dass selbst Berufsanfänger lediglich die Bereitschaft zur Weiterbildung kundtun müssen. Das allein ist keine Einstiegsqualifikation! Von Digitalisierung bis demographischer Wandel – die Berufsinhalte und –prozesse von Verwaltern sind im Wandel und erfordern hoch professionelles Auftreten, Arbeiten und Management. Dies wollen wir mit dem Sachkundenachweis in ein Fundament gegossen sehen. Wir zollen damit außerdem mit Blick auf die hohen Vermögenswerte, mit denen Verwalter umgehen, dem Verbraucherschutz Rechnung.
Der Sachkundenachweis wird für Verwalter von Wohneigentum und von Mietwohnungen obligatorisch.
Damit wird auch die Alte-Hasen-Regelung wieder aktuell. Wer bereits seit 6 Jahren lückenlos als Immobilienverwalter arbeitet und dies nachweisen kann, soll von der Prüfung ausgenommen werden. Damit vermeiden wir in angemessener Weise unnötige Bürokratie.
Wir fordern ein Ausweiten der Versicherungspflicht: Betriebshaftpflicht-, Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung gehören zum Standard für jedes Unternehmen – genau so, wie es seit mehr als 30 Jahren im BVI gehandhabt wird.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

Verwalterhonorar gestiegen, aber noch nicht angemessen

Ergebnisse der Jahresumfrage in der Immobilienverwalterwirtschaft
Das 5. DDIV-Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) zeigt, dass die Honorare für die WEG- und Mietverwaltung weiter steigen. Dies gilt insbesondere bei einer Neu- oder Wiederbestellung des Verwalters. Positiven Umsatzahlen und Gewinnerwartungen steht ein prognostizierter Fachkräftemängel gegenüber.

Steigende Vergütungen in der WEG- und Mietverwaltung
86 Prozent der befragten Unternehmen erhöhten ihre Vergütungssätze im Jahr 2016 in der WEG-Verwaltung im Rahmen einer Vertragsverlängerung um durchschnittlich 7,1 Prozent. 59 Prozent der Verwaltungen passten ihre Honorare auch bei laufenden Verträgen an. Auch in diesem Jahr wollen 83 Prozent der Befragten Preisanpassungen von etwa 8 Prozent im Rahmen einer Wiederbestellung vornehmen. Etwas zurückhaltender agieren die Unternehmen bei neu akquirierten Objekten. Hier streben rund 60 Prozent eine Erhöhung ihrer Vergütungssätze an.

Im Vergleich zum Jahr 2010 erhöhte sich die WEG-Vergütung inflationsbereinigt allerdings nur um 5,9 Prozent. Dabei stieg der Regelsatz um durchschnittlich 1,20 Euro pro Wohneinheit an. Eigentümer, die einen neuen Verwalter bestellen, müssen mit Preisaufschlägen rechnen. Bei Neubewerbungen für Verwaltungsaufträge liegen die erzielten Vergütungshöhen im Durchschnitt 1,30 Euro je Einheit und Monat über der durchschnittlichen Vergütung von 19,92 Euro.

Ähnliches ist auch bei der Mietverwaltung festzustellen. Der durchschnittliche Regelsatz liegt hier bei 21,66 Euro. Damit stieg die Pauschalvergütung zwischen 2010 und 2016 inflationsbereinigt um 4,7 Prozent. Rund 60 Prozent der Befragten rechnen dabei pauschal ab.

„Der moderate Anstieg der Vergütungen hält aber noch immer nicht Schritt mit der komplexen Tätigkeit. In nahezu allen Bereichen müssen Verwaltungen investieren. Vor allem aber in gut geschultes und ausgebildetes Personal sowie in moderne und weitgehend digitalisierte Anwendungen. Neue Anforderungen durch den Gesetzgeber und ein erweitertes Anspruchsdenken von Eigentümern und Mietern kommen hinzu”, kommentiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler die Ergebnisse. „Qualität hat ihren Preis. Wir werden daher nicht müde, uns in der Öffentlichkeit für weiter steigende Verwaltergebühren einzusetzen. Wem der Kauf einer Wohnung mehrere Hunderttausend Euro wert ist, der sollte auch dafür Sorge tragen, dass es für eine angemessene Verwaltung reicht”, so Kaßler.

Kleine Eigentümergemeinschaften zahlen höhere Vergütung an den Verwalter
Die Vergütungen sind maßgeblich von der Gebäudegröße abhängig: Je größer eine Eigentümergemeinschaft oder ein Miethaus, desto geringer der Regelsatz. Die Verwaltung kleiner Gemeinschaften mit weniger als zehn Wohneinheiten ist für viele Verwaltungen unrentabel. Kleinere Unternehmen, die laut Branchenbarometer vermehrt Objekte mit weniger Einheiten betreuen, verlangen zunehmend auch höhere Vergütungssätze um rentabel zu bleiben. Die höchsten Vergütungssätze mit durchschnittlich 25,21 Euro erreichen Verwaltungen in Süddeutschland. Im Osten der Republik sind es drei Euro weniger. Insgesamt müssen Eigentümer von kleinen Gemeinschaften durchschnittlich 4,40 Euro monatlich mehr zahlen.

Gleiches gilt auch für die Mietverwaltung. Die höchsten Vergütungssätze sind in Städten zu verzeichnen. Der Regelsatz für die Verwaltung von Miethäusern mit weniger als zehn Wohneinheiten liegt im Mittel 7,68 Euro pro Einheit über dem Durchschnitt. Inflationsbereinigt stieg die Pauschalvergütung zwischen 2010 und 2016 allein bei dieser Gebäudegruppe um 17,7 Prozent.

Generell ist festzuhalten, das in Ballungsräumen Wohnungseigentümer höhere monatliche Ausgaben haben als in ländlichen Regionen.

Ost-West-Unterschiede bei der Berechnung von Zusatzleistungen
Bei der Berechnung von Zusatzleistungen nach Aufwand gibt es immer noch Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern. Dies betrifft vor allem die Führungsebene. Während Geschäftsführer in den alten Bundesländern im Durchschnitt 78,65 Euro je Stunde abrechnen, fällt der Stundensatz in den neuen Bundesländern rund 15 Euro geringer aus. Ähnliches gilt für Ingenieurleistungen. In Westdeutschland wird dafür ein durchschnittlicher Stundensatz von 77,61 Euro fällig, in Ostdeutschland sind es nur 56,67 Euro die der WEG in Rechnung gestellt werden. Anders sieht es bei den Hausmeisterleistungen aus. Hier liegt der Preisunterschied beim Stundensatz im Mittel nur noch bei rund 4,10 Euro. Bundesweit liegt hier der Stundensatz bei 32,54 Euro.

Positive Umsatz- und Gewinnentwicklung
Bereits das vierte Jahr in Folge erwarten die befragten Verwaltungen Umsatzgewinne. Für 2017 rechnen sie im Durchschnitt mit einem Umsatz-Plus von 7 Prozent. Entsprechend positiv fallen auch die Gewinnprognosen aus, die im Mittel bei 4,5 Prozent liegen. Wie in den Vorjahren bleibt dabei die Wohnungseigentumsverwaltung das Kerngeschäft. 64 Prozent des Umsatzes werden durch die WEG-Verwaltung generiert. Die Mietverwaltung trägt mit 24 Prozent zur positiven Geschäftsentwicklung bei.

Fachkräftemangel trübt die Aussichten
86 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass es künftig schwierig wird, qualifiziertes Fachpersonal zu finden, 24 Prozent mehr als noch 2014. Mehr als die Hälfte der Befragten gaben dabei an, dass die Bewerber nicht ausreichend qualifiziert sind, unzureichende soziale Kompetenzen aufweisen oder zu wenig Berufserfahrung mitbringen. Die Unternehmen legen daher gesteigerten Wert auf die Weiterbildung ihres bestehenden Personals. So unterstützen knapp 69 Prozent der Befragten Fortbildungsmaßnahmen.

Quelle:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Telefon: 030 3009679-0
Fax: 030 3009679-21
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Barrierefreier Umbau kann sich nur jeder Dritte leisten

Ohne Moos ist bekanntlich nichts los. So auch bei der barrierefreien Sanierungen von Wohnungen. Obwohl hierzulande bis zu zwei Millionen seniorengerechte Wohnungen fehlen, sehen sich nur rund 31 Prozent der Immobilieneigentümer finanziell in der Lage, einen barrierefreien Umbau zu stemmen. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung der deutsche Leibrenten Grundbesitz hervor.

Treppenlift und Co. gehen ins Geld
Der Gebäudebestand in Deutschland ist in die Jahre gekommen. Vor 30 oder 40 Jahren wurde die Barrierefreiheit zumeist noch nicht mitgedacht. Der Umbau des Badezimmers, der Einbau eines Treppenlifts oder der Abbau von Türschwellen schlagen dann schnell mit mehreren tausend Euro zu Buche. Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz mahnt mit der neuen Erhebung, dass sich ein Drittel der Immobilieneigentümer ab 65 Jahren solche Investitionen zumeist nicht leisten könnten und ihre Wohnung oder ihr Haus in späteren Jahren verlassen müssten, um auch weiterhin selbstbestimmt zu leben.

Quelle:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
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10117 Berlin

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