Gesetz zur Berufszulassung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück

Gesetz zur Berufszulassung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück
Die letzte Sitzung des Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Berufszulassung für Makler und Verwalter ist gestern beendet worden und damit steht fest , dass der Bundestag am heutigen Donnerstag den dazugehörigen Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung beschließen wird. Dies ist für uns Anlass, Sie über die nun gesicherten Ergebnisse des Gesetzgebungsprozesses zu informieren und unsere Enttäuschung zum Ausdruck zu bringen. Als BVI Bundesfachverband für Immobilienverwalter e.V., der jahrelang für einen rechtlichen Qualitätsrahmen für die anspruchsvolle Tätigkeit unserer Mitglieder gekämpft hat, ist die jetzt gegossene Gesetzesform hohl. Die Regelungen können nur ein erstes Ergebnis politischer Überlegungen sein und müssen in der anstehenden Legislaturperiode nachhaltig und konsequent nachgebessert und justiert werden.

Zum Gesetzesinhalt in seiner jetzigen Form:
Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum Leitlinien für unseren Berufszweig beschlossen, die eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren vorsehen. Ausgebildete Immobilienkaufleute sind für die ersten drei Jahre von dieser Regelung ausgenommen. Das Gesetz gilt allerdings auch für Mietimmobilienverwalter. Verwalter müssen außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Damit bleibt die Regelung weit hinter den BVI-Forderungen zurück.

Konkret fordern wir als Ihr Verband:

Der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter muss kommen. Uns reicht es nicht, dass selbst Berufsanfänger lediglich die Bereitschaft zur Weiterbildung kundtun müssen. Das allein ist keine Einstiegsqualifikation! Von Digitalisierung bis demographischer Wandel – die Berufsinhalte und –prozesse von Verwaltern sind im Wandel und erfordern hoch professionelles Auftreten, Arbeiten und Management. Dies wollen wir mit dem Sachkundenachweis in ein Fundament gegossen sehen. Wir zollen damit außerdem mit Blick auf die hohen Vermögenswerte, mit denen Verwalter umgehen, dem Verbraucherschutz Rechnung.
Der Sachkundenachweis wird für Verwalter von Wohneigentum und von Mietwohnungen obligatorisch.
Damit wird auch die Alte-Hasen-Regelung wieder aktuell. Wer bereits seit 6 Jahren lückenlos als Immobilienverwalter arbeitet und dies nachweisen kann, soll von der Prüfung ausgenommen werden. Damit vermeiden wir in angemessener Weise unnötige Bürokratie.
Wir fordern ein Ausweiten der Versicherungspflicht: Betriebshaftpflicht-, Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung gehören zum Standard für jedes Unternehmen – genau so, wie es seit mehr als 30 Jahren im BVI gehandhabt wird.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

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