Gemischte Bilanz bei Wohnraumoffensive

Die Bundesregierung zog beim Wohngipfel am 23. Februar 2021 eine positive Bilanz ihrer im September 2018 gestarteten „Wohnraumoffensive“. Immobilien- und Wirtschaftsverbände beurteilen die Ergebnisse nüchterner und sehen vor allem noch Handlungsbedarf bei Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum.

Laut Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) habe die Wohnraumoffensive mit 1,2 Millionen Wohnungen so viele Neubauten geschaffen wie seit vielen Jahren nicht mehr. Zudem seien 310.000 Anträge zum Baukindergeld beantragt worden, womit sich über eine Million Menschen Wohnraum schaffen konnten. Trotz Pandemie wären 300.000 Wohnungen gebaut worden. Als große Aufgabe für die nächsten Jahre sehe er nun die Stärkung der Städte und Dorfkerne. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) lobte das geplante Baulandmobilisierungsgesetz und hier vor allem das Baugebot für Branchen, das Umwandlungsverbot sowie die Stärkung des Vorkaufsrechts von Kommunen für Wohnungen.

 

Kritik von Verbänden und Opposition

Kritik an der Wohnraumoffensive kam nicht nur von der Opposition, sondern vor allem auch von Immobilien-, Wirtschafts- und Sozialverbänden. Diese bezog sich unter anderem auf beschönigte Zahlen, da nicht nur fertig gebaute Wohnungen, sondern auch Rohbauten und vorliegende Baugenehmigungen gezählt würden, sowie auf zu lange und komplexe Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben, die den Wohnungsmangel noch weiter verstärkten.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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Nachbesserungen bei TKG-Novelle gefordert

Der Bundesrat forderte in seiner Sitzung am 12. Februar 2021 deutliche Nachbesserungen an der TKG-Novelle. Die Kritikpunkte betreffen vor allem die geplante ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit sowie den zu kurzen Bestandsschutz für existierende Netze.

Als Alternative zur Streichung des Nebenkostenprivilegs solle geprüft werden, wie größere Investitionsanreize für den Ausbau schneller Internetleitungen gesetzt werden können. Nun liegt der Gesetzentwurf wieder bei der Bundesregierung.

Mehrkosten für Mieter zu erwarten

Bei einem Wegfall der Umlagefähigkeit ist nicht nur der Breitbandausbau gefährdet, es sind auch deutliche Mehrkosten für Mieter zu erwarten. „Mit der geplanten Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gehören große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter bzw. Verwalter bislang für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbaren konnten, der Vergangenheit an“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Die steigenden Kosten werden vor allem Mieter mit geringem Einkommen betreffen. Ohne Umlagefähigkeit können die Kosten für die Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zugerechnet werden und sind damit nicht mehr wohngeldberechtigt.“ Zudem ist aufgrund von damit notwendigen Einzelabrechnungen pro Haushalt ein erheblicher Mehraufwand für Immobilienverwalter zu erwarten.

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Einigung beim GEIG

Nach mehrmaliger Absetzung von der Tagesordnung soll das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz am 11. Februar 2021 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen werden. Der neue Entwurf sieht nun einen Quartiersansatz, wie auch schon beim GEG und beim EEG, vor.

Die Abgeordneten einigten sich zudem auf eine Absenkung der Schwellenwerte: Im Mehrfamilien-Neubau muss nun jede fünfte und nicht nur jede zehnte Wohnung die Infrastruktur für eine Lademöglichkeit bereithalten. Bei Nichtwohngebäuden soll die Verpflichtung zum Einbau einer Ladeinfrastruktur bei mehr als sechs Stellplätzen bestehen.

Am 10. Februar 2021 stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Regierungskoalition für das Gesetz in geänderter Fassung.

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Mietspiegel-Reform vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett beschloss am 16. Dezember 2020 zwei Regierungsentwürfe zur Reform des Mietspiegelrechts. Sie soll einen Anreiz für Gemeinden schaffen, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen und für höhere Qualität sowie mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen.

Die Reform des Mietspiegelrechts umfasst den Gesetzentwurf Mietspiegelreformgesetz sowie die Mietspiegelverordnung. Die Entwürfe wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam vorgelegt.

 

Das Mietspiegelreformgesetz

Mit dem Mietspiegelreformgesetz sollen die Bedingungen für die Erstellung eines Mietspiegels verbessert werden. Die Frist für die Anpassung von Mietspiegeln soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, qualifizierte Mietspiegel sind nach spätestens fünf Jahren neu zu erstellen. Mieter und Vermieter sollen künftig dazu verpflichtet werden, für die Erstellung des Mietspiegels Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnung zu geben.

 

Die Mietspiegelverordnung

Aktuell werden insbesondere qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren vermehrt in Frage gestellt. Darum sollen in der Mietspiegelverordnung Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festgelegt werden, wodurch man sich mehr Rechtssicherheit erhofft. Auch für einfache Mietspiegel sind niedrigschwellige Anforderungen bezüglich Dokumentation und Veröffentlichung im Entwurf enthalten.

Die Mietspiegelverordnung benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates. Sie soll zeitgleich mit dem Mietspiegelreformgesetz in Kraft treten, das dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt wurde und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten wird.

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