Einigung beim GEIG

Nach mehrmaliger Absetzung von der Tagesordnung soll das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz am 11. Februar 2021 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen werden. Der neue Entwurf sieht nun einen Quartiersansatz, wie auch schon beim GEG und beim EEG, vor.

Die Abgeordneten einigten sich zudem auf eine Absenkung der Schwellenwerte: Im Mehrfamilien-Neubau muss nun jede fünfte und nicht nur jede zehnte Wohnung die Infrastruktur für eine Lademöglichkeit bereithalten. Bei Nichtwohngebäuden soll die Verpflichtung zum Einbau einer Ladeinfrastruktur bei mehr als sechs Stellplätzen bestehen.

Am 10. Februar 2021 stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Regierungskoalition für das Gesetz in geänderter Fassung.

Quelle:
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