Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Knapp einen Monat nach dem das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter und Makler die letzte Hürde im Bundesrat nahm, folgte heute die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Nachdem das Gesetz am 22. September 2017 den Bundesrat passierte, wurde es der Bundesregierung zur Gegenzeichnung vorgelegt und anschließend durch den Bundespräsidenten ausgefertigt. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist nun auch das offizielle Inkrafttreten der einzelnen Passagen des Gesetzes geregelt.

So ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ab dem morgigen Tage berechtigt, die entsprechende Verordnung auszuarbeiten. Darin sollen die Einzelheiten der Weiterbildungs- und Informationsverpflichtung wie auch der Berufshaftpflichtversicherung geregelt werden. Der Rest des Gesetzes tritt demnach am 1. August 2018 in Kraft. Dazu gehören neben den Voraussetzungen für Erlaubniserteilung auch die Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren sowie eine Informationspflicht über Qualifikation und Weiterbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher. Die erforderlichen Erlaubnisvoraussetzungen sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit sowie eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Erlaubnispflicht bezieht sich dabei auf Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter, was sowohl die Wohnungseigentums- als auch die Mietverwaltung umfasst.

Der Übergangszeitraum, in dem die bisher tätigen Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter ihre Erlaubnis beantragen können, erstreckt sich bis zum 1. März 2019. Der Nachweis abgelegter Weiterbildungen ist für bereits heute tätige Gewerbetreibende sowie Objektbetreuer erstmals am 31. Januar 2020 fällig.

Quelle:

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Studentenwohnungen werden immer teurer

Im Oktober startete das neue Semester und die Zahl der Studierenden in Deutschland erreichte einen neuen Höchststand. Die Folgen sind auch auf dem studentischen Wohnungsmarkt spürbar. So stieg die Wohnkostenbelastung in 15 Groß- und Universitätsstädten in den vergangenen sieben Jahren spürbar.

Studentenwohnungen in Berlin um 42 Prozent teurer
Dies geht aus dem aktuellen IW-DREF-Studentenwohnpreisindex hervor, der in Zusammenarbeit mit ImmobilienScout24 ermittelt wurde. Die steigenden Mietpreise für Studentenwohnungen sind dabei vor allem auf das immer kleinere Angebot und die höherwertigen Wohnungsausstattungen zurückzuführen. So stiegen die Mieten für Studierende in Berlin seit Beginn der Untersuchung um mehr als 42 Prozent. Auch in Stuttgart, München und Bremen sind deutlich höhere Mieten fällig.

Wohnkostenbelastung schwankt je nach Region
Trotz der dynamischen Preisentwicklung zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Während Studierende in München für eine typische 30 Quadratmeter große Studentenwohnung durchschnittlich 665 Euro zahlen, müssen Studierende in Leipzig nur rund 327 Euro für eine vergleichbare Wohnung entrichten.

Keine Entspannung in Sicht
Der weiterhin anhaltende Zuzug in die Großstädte und der nur sehr moderat in Schwung kommende Neubau sind nach Ansicht der Studienmacher nach wie vor kein gutes Signal. Auch künftig müsse demnach mit steigenden Mieten auf dem Studentenwohnungsmarkt gerechnet werden.

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Baupreise gehen durch die Decke

Die Kosten für neue Wohnungen steigen wie seit fast zehn Jahren nicht mehr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, kostete der Neubau konventionell gefertigter Wohnungen im August 3,1 Prozent mehr als noch im Vorjahresmonat. Auch die Kosten für Bürogebäude zogen an.

Preistreiber waren vor allem Erdarbeiten, die sich um 4,6 Prozent verteuerten. Auch Klempner-, Gerüst- und Dachdeckungs- sowie Dichtungsarbeiten verzeichneten ein Plus von rund vier Prozent.

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Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter

20 Stunden in drei Jahren
Danach sind alle Verwalter und Makler künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.

Geplanter Sachkundenachweis gestrichen
Mit der Einführung dieser Fortbildungspflicht war der Bundestag weit hinter den Forderungen des BVI zurück geblieben, der einen Sachkundenachweis gefordert hatte, der auch im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung verankert war. Der Sachkundenachweis sah vor, dass Verwalter und Makler ihre Kenntnisse durch Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen.

Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter
Das nun vom Bundesrat gebilligte Gesetz verpflichtet Immobilienverwalter neben der Weiterbildung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Makler sind hiervon ausgenommen. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung tritt ebenso wie die Fortbildungspflicht am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Der BVI hatte neben dem Pflichtabschluss der Berufshaftpflichtversicherung auch den der Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung gefordert. Der Gesetzeserlass wird für das erste Quartal des Jahres 2018 erwartet.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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