Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter

20 Stunden in drei Jahren
Danach sind alle Verwalter und Makler künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Ebenfalls fortbilden müssen sich Verwalter von Mietimmobilien. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.

Geplanter Sachkundenachweis gestrichen
Mit der Einführung dieser Fortbildungspflicht war der Bundestag weit hinter den Forderungen des BVI zurück geblieben, der einen Sachkundenachweis gefordert hatte, der auch im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung verankert war. Der Sachkundenachweis sah vor, dass Verwalter und Makler ihre Kenntnisse durch Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen.

Berufshaftpflicht für Immobilienverwalter
Das nun vom Bundesrat gebilligte Gesetz verpflichtet Immobilienverwalter neben der Weiterbildung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Makler sind hiervon ausgenommen. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung tritt ebenso wie die Fortbildungspflicht am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Der BVI hatte neben dem Pflichtabschluss der Berufshaftpflichtversicherung auch den der Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung gefordert. Der Gesetzeserlass wird für das erste Quartal des Jahres 2018 erwartet.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin

Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

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