Wieviel Wärmepumpenstrom kann die eigene PV-Anlage liefern?

Wenn die fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird, liegt der Gedanke nahe, den Wärmepumpenstrom mit einer eigenen PV-Anlage zu erzeugen. Einer Analyse des Markt- und Wirtschaftsforschungsunternehmens EUPD Research zufolge lässt sich der Strombedarf durch die PV-Anlage bis zu 73 Prozent decken – allerdings nur Gebäuden der Effizienzklasse A+.

Je schlechter der energetische Zustand des Hauses, umso geringer fällt nach den EUPD-Berechnungen der solare Deckungsgrad aus. Bei Gebäuden der mittleren Effizienzklassen C und D beträgt er 56 bzw. 52 Prozent, in der schlechtesten Effizienzklasse H nur 36 Prozent.

EUPD hatte im Auftrag des Heimspeicher- und Ladetechnikanbieters E3/DC Ein- und Zweifamilienhäuser betrachtet und mit einer installierten PV-Leistung von 15 kWp und einer Speicherkapazität von 15 kWh eine sehr groß dimensionierte PV-Anlage zugrunde gelegt. Die Werte sind damit nur sehr begrenzt auf Mehrfamilienhäuser übertragbar. Für Eigentümer ist der Deckungsgrad eine wichtige Größe in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Wärmepumpe in Kombination mit einer PV-Anlage.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de

Immobilienkauf bald nicht mehr in bar möglich

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Bundestagsdrucksache 20/4326) verabschiedet, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt erhöhen. Dazu sollen Grundbuchämter ab 1. Juli 2023 Daten von Eigentümern und Flurstücken an das Transparenzregister melden.

Mit diesem Verfahren soll die Zeit überbrückt werden, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertig gestellt ist.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche dienen. So sollen insbesondere Barzahlungen beim Immobilienkauf künftig nicht mehr möglich sein. Auch Kryptowährungen und Rohstoffe sollen als Zahlungsmittel ausgeschlossen sein.

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II werden jedoch vor allem behördliche Strukturen verbessert. Die Koordination auf Bundesebene soll durch eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums erfolgen. Dort werden Ermittlungs- und Sicherstellungskompetenzen gebündelt. Mit einem Register für sanktionierte Personen und deren Vermögenswerte will man die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise den wirtschaftlich Berechtigten besser nachvollziehen. Und schließlich soll eine zentrale Hinweisannahmestelle eingerichtet werden.

Die Regelungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II gehen weit über das erst im Mai verabschiedete Sanktionsdurchsetzungsgesetz I hinaus. Sie zielen in allererster Linie darauf, Sanktionen gegen Russland – beispielsweise gegen das Vermögen russischer Oligarchen in Deutschland – wirksam und zielgenau durchsetzen zu können. Der Regierungsentwurf wird am 21. November in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses diskutiert.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de

Heizungschecks ermitteln bei jeder zweiten Wärmepumpe hohes Energiesparpotenzial

Die ETH Zürich und die Universität Bamberg haben in einer Studie die Wirksamkeit von Heizungschecks für Wärmepumpen untersucht. In der Hälfte der untersuchten Haushalte konnten durch den Check sehr hohe Effizienzgewinne erzielt werden. Bei der verbliebenen Hälfte lohnt sich die Maßnahme hingegen nicht, so die Studie.

Im Durchschnitt führt die Überprüfung zu Energieeinsparungen von 642 Kilowattstunden Strom im Jahr. Bei 50 Prozent der Haushalte können durchschnittlich sogar 1805 Kilowattstunden Strom im Jahreingespart werden. Das entspricht dem Verbrauch eines konventionellen Einpersonenhaushaltes.

Bei einem Heizungscheck überprüft geschultes Fachpersonal beispielsweise, ob die Nennleistung der Wärmepumpe zum Wärmebedarf passt, ob die Heizungssteuerung richtig eingestellt ist oder ob das Zubehör bei der Installation richtig dimensioniert wurde. Da die Auslegung und Einstellung einer Wärmepumpe anspruchsvoller ist als bei einer Gas- oder Ölheizung ist die Prüfung der Effizienz im Betrieb besonders wichtig.

Der Aufwand für den Heizungscheck ist hoch, qualifiziertes Personal knapp, so die Autoren der Studie. Um das Fachpersonal richtig einzusetzen, sei es wichtig, die Heizungsanlagen zu überprüfen, bei denen ein Heizungscheck das größte Einsparpotenzial verspricht. Die Identifikation der entsprechenden Haushalte ist laut den Autoren der Studie einfach möglich. Sie könnten auf Basis leicht zugänglicher Daten wie dem Median-Monatsverbrauch ermittelt werden.

In der Praxis stellt sich jedoch – nach Ansicht des VDIV Deutschland – zunehmend die Frage, entsprechende Fachfirmen zu finden und zu beauftragen.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de