LG Berlin hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Begründung: Die Mietpreisbremse verletze die Vertragsfreiheit und führe zu einer „ungleichen Behandlung von Vermietern“, die dem Artikel 3 des Grundgesetzes widerspreche, nach dem „wesentlich Gleiches gleich zu behandeln“ sei. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Berlin und fordert die Abschaffung der umstrittenen gesetzlichen Regelung. „Die Mietpreisbremse stellt nicht nur einen unerlaubten Eingriff in das vertragsrechtliche Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern dar, sondern ist zudem auch noch unwirksam. Vermieter müssen von dieser bürokratischen Last befreit werden. Stattdessen sollten Investitionen in den Neubau angeregt werden.“, so BVI-Präsident Thomas Meier.

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