CDU und FDP reichen Verfassungsklage ein

Nun wird der Berliner Mietendeckel auch zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Der vom BVI unterstützte Antrag zur abstrakten Normenkontrolle wurde heute eingereicht.

„Mit dem Berliner Mietendeckel haben weder Vermieter noch Mieter Rechtssicherheit. Wir halten ihn für klar verfassungswidrig und unterstützen daher den Antrag zur abstrakten Normenkontrolle“, so BVI-Präsident Thomas Meier.

Die Klage wurde heute beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht. Es ist unklar, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

FDP und CDU/CSU hatten bereits am 6. Mai eine Verfassungsklage in Karlsruhe auf den Weg gebracht. Mehr dazu unter https://bvi-verwalter.de/aktuelles/news/.

Quelle:

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