Ein Jahr im Schatten des Berliner Mietendeckels

Vor einem Jahr, am 18. Juni 2019, beschloss der Berliner Senat die Eckpunkte des Berliner Mietendeckels. Seither wurden zahlreiche Klagen dagegen eingereicht, so auch die vom BVI unterstützten abstrakten Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie beim Berliner Verfassungsgericht.

 

Sanierungsstopp, weniger Mietwohnungen, Rechtsunsicherheit

„Wir halten den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig“, betont BVI-Präsident Thomas Meier. „Zusätzlich zur vorherrschenden Rechtsunsicherheit bei Mietern, Vermietern und damit auch Immobilienverwaltern, kommt nun eine Verlagerung auf dem Immobilienmarkt hinzu: Das Angebot für Mietwohnungen sinkt, Eigentümer sehen nun mehr Gewinn im Verkauf ihrer Mietwohnung als in der Vermietung.“

Schon allein der Ausblick auf den kommenden Mietendeckel führte bereits zu einer deutlichen Reduzierung der Sanierungen. „Vermieter können nicht abschätzen, ob sich das lohnt, denn nur ein Bruchteil dieser Investitionen kann auf die Miete umgelegt werden. Ohne dringend notwendige energetische Sanierungen kann aber auch das vom Berliner Senat gesetzte Ziel im Jahr 2050 klimaneutral zu sein, nicht erreicht werden“, führt Meier weiter aus.

 

Immobilienverwalter in der Zwickmühle

Für Immobilienverwalter stellt vor allem die mangelnde Investitionsbereitschaft der Berliner Eigentümer ein großes Problem dar. „Werden Sanierungen nicht zeitgerecht durchgeführt, kommen zu einem späteren Zeitpunkt deutlich höhere Kosten aufgrund von notwendigen zusätzlichen Reparaturen hinzu. Für diese hohen Kosten muss am Ende aber der Verwalter geradestehen“, so Meier abschließen

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
E-Mail: service@bvi-verwalter.de
Web: www.bvi-verwalter.de

 

 

 

Share this post