Wohnbausanierung am Markt 16 | Terrassensanierung und Fensteraustausch

Der Baukomplex Markt 16 gehört mit seinen sieben Geschossen neben dem ihn noch überragenden Kreishaus zu den unübersehbaren Bauwerken der Innenstadt. Nicht nur aufgrund der Größe zieht dieses Gebäude momentan die Blicke von Passanten auf sich: Das Gebäude wird z.Zt. aufwändig saniert. Probleme hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft des rund 60 Eigentumswohnungen umfassenden Komplexes Markt 16 schon seit einiger Zeit mit Undichtigkeiten der einzelnen Terrassen- und Dachflächen. Diese sind beim Bau in den 70er Jahren überwiegend mit Waschbetonplatten ausgelegt und abgedichtet worden. Infolge des Alters sind die Abdichtungen unter den Platten durchlässig, Wasser unter den Platten hat an vielen Stellen den Weg ins Innere des Baus gesucht.

Die Terrassenabdichtungen stehen in unmittelbarem Kontakt mit den Abdichtungen der Fenster. Da diese Holzrahmen haben, sind die meisten der sogenannten Holz-Pfosten-Riegelfenster inzwischen morsch und bedürfen dringend eines Austausches. Zudem entsprechen die seinerzeit noch in Einfachverglasung ausgeführten Fenster nicht mehr heutigen Energieschutzanforderungen. Im gesamten Komplex werden aus energetischen Gründen neue, wärmegedämmte Kunststoff-Fenster mit Dreifach-Isolierverglasung eingebaut. Die Terrassen werden zu den bewohnten Bereichen mit einer neuen PUR-Dämmung versehen, die nach neuestem Stand der Technik abgedichtet und danach mit frischen Betonplatten belegt wird.

Zwei Geschosse, das sechste und siebente des Hauses, konnten bereits in 2011 saniert werden. Aktuell laufen Erneuerungen an den Dachflächen und Fenstern des 2. Obergeschosses. Federführend bei dieser Großsanierung wirkt das Team der Predöhl Haus + Grundverwaltung GmbH Northeim, die bereits seit 1992 die Verwaltung der Liegenschaft inne hat. Für Rechtsanwältin Janneke Predöhl eine derzeit nicht immer einfache Aufgabe, denn angesichts der Kosten und Umstände musste auch eine Reihe von Bemühungen dem Interessenausgleich zwischen beteiligten Parteien gewidmet werden. Die Predöhl Haus + Grundverwaltung hatte nach dem Sanierungsbeschluss zunächst mehrere Ingenieursbüros um Vorlage von Konzepten gebeten. Komplett überzeugt hat letztendlich das gut durchdachte Konzept des Duderstädter Büros ES Architekten Ingenieure. Natürlich ist die Sanierungsaktion für die Beteiligten mit Unannehmlichkeiten wie Möbelrücken, Schmutz- und Lärmbelästigung verbunden, letztendlich freuen sich aber alle über die positiven Effekte z. B. die erhebliche Energieersparnis und ein bedeutend höherer Schallschutz durch neue Fenster. Die neuen Beläge machen es wieder zu einem Vergnügen, Terrassen und Balkone zu nutzen.

Grundstückseigentümer muss bei Glatteis nicht immer streuen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mitten im Sommer mit Glatteis beschäftigen müssen. In einem Urteil vom 12. Juni 2012 hat er die Pflichten eines Grundstückseigentümers bei Glätte konkretisiert (Az. VI ZR 138/11).

Die BGH-Richter stellten klar, dass ein Eigentümer erst bei so genannter allgemeiner Glättebildung streuen und räumen muss. Damit darf er sich mindestens eine Stunde Zeit lassen, muss also nicht sofort tätig werden. Im entschiedenen Fall war die Klägerin auf einer 20 x 30 cm großen Eisstelle auf dem Weg zum Briefkasten der Beklagten gestürzt und forderte nun erfolglos Schadenersatz und Schmerzensgeld.