BGH: Betriebskostennachforderungen bei verspäteter WEG-Abrechnung

Nur wenn der Vermieter die Verspätung nach § 556 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BGB nicht zu vertreten hat, wofür er darlegungs- und beweisbelastet ist, kann er nach Ablauf der Frist noch eine Nachforderung geltend machen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.

BGH-Urteil VIII ZR 249/15 vom 25.01.2017

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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