BGH: Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in der WEG


BGH: Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in der WEG

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Fiskus, der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, für die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass haftet. 

Urteil vom 14. Dezember 2018 – V ZR 309/17

Begründung: Bei den titulierten Wohngeldschulden handelt es sich nicht um Eigenverbindlichkeiten des Klägers, sondern um Nachlassverbindlichkeiten, die den Kläger grundsätzlich zur Erhebung der Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 Abs. 1 BGB berechtigen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2018

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