BGH hält einheitlichen Einbau und Wartung durch WEG für zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann wirksam beschließen können, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben.

Diese Eigentümer müssen sich trotzdem an den Kosten für Einbau und Wartung der Gemeinschaftsgeräte beteiligen. Die Richter wiesen damit die Klage von Eigentümern aus Nordrhein-Westfalen ab. Die Argumente der Richter: Die Regelung „aus einer Hand“ diene der Sicherheit aller, reduziere versicherungsrechtliche Risiken und schränke den Mehraufwand für die Verwaltung bei der Prüfung ein, ob die gesetzlich verankerten Einbau- und Wartungspflichten erfüllt sind. Die Gesamtlösung halten die Richter für die „praktikabelste und sicherste“ in einer WEG.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2018

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