Bundesrat fordert Verbot bleihaltiger Trinkwasserleitungen

Gesundheitsgefahren abbauen
Blei im Trinkwasser berge gesundheitliche Gefahren – insbesondere für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, heißt es zu Begründung. Trotz der aktuell geltenden niedrigen Grenzwerte für Blei stellten die Gesundheitsämter fest, dass es immer noch eine relevante Anzahl an Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und Hausanschlüssen gibt. Es sei anzunehmen, dass dadurch Kontaminationen mit dem toxischen Schwermetall entstünden. Entsprechend zeigten Untersuchungen erhöhte Konzentrationen von Blei im Trinkwasser; die Gesundheitsämter erreichten zahlreiche Verbraucherbeschwerden.

Der Bundesrat bittet zudem um Prüfung, ob bei der nächsten Verordnungsnovelle der Grenzwert für Chrom im Trinkwasser abgesenkt werden kann, um die Bevölkerung vor dessen krebserregender Wirkung zu schützen.

Zustimmung zur Novelle der Trinkwasserverordnung
Anlass für die Entschließung war die Novelle der Trinkwasserverordnung, die die geschäftsführende Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hatte. Er stimmt ihr am 15. Dezember 2017 mit einigen redaktionellen und präzisierenden Änderungen zu. Sie kann damit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Mehr Verbraucherinformation
Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung europäische Vorgaben zu Qualitätskontrollen und Analyseverfahren für Trinkwasser in deutsches Recht um. Verfahren und Häufigkeit von Probenentnahmen bei Wasserversorgungsunternehmen werden neu geregelt, ebenso die hygienerechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Wasser in Lebensmittelzubereitungen. Die Novelle enthält Verbesserungen beim Verbraucherschutz zum Beispiel durch schärfere Meldepflichten bei Legionellenbefund, erweitert Verbraucherinformationsrechte zu Untersuchungsergebnissen und reduziert Verwaltungsaufwände. So werden unter anderem Inhaber von Hausbrunnen bei der Untersuchung des Trinkwassers für den Eigengebrauch entlastet.

Quelle
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