Neues Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchssicherung“

Der Bundestag hat ein neues Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ mit einem Volumen von 30 Mio. Euro beschlossen (je 10 Mio. Euro für die Jahre 2015-2017).

Ziel des neuen Programms ist die Förderung von Maßnahmen zum Zweck der kriminalpräventionsgerechten Anpassung von Wohngebäuden. Es richtet sich so-wohl an Mieter als auch an Eigentümer. Einzelheiten regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Es wurden folgende Eckpunkte für die Förderrichtlinien beschrieben:

• Antragsberechtigt sind einmalig Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) und Eigentümer.

• Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.

• Die Gesamtinvestitionssumme der zu fördernden Maßnahme muss mindestens 500 Euro betragen.

• Die Förderung beträgt 20 Prozent der getätigten Investition, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antrag.

• Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Vorlage von mindestens zwei Angeboten oder eines Angebots einer zertifizierten Fachfirma. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung.

• Die Förderung erfolgt nach Eingang der Förderanträge.

 

Quelle

BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Schiffbauerdamm 8
D-10117 Berlin

 

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