Ausgetauschte Heizkessel sind im Schnitt 31,5 Jahre alt

Viele ausgetauschte Gas- und Ölheizungen sind älter als gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt. Zu diesem Ergebnis kommt der Energiedienstleister Techem aufgrund der Analyse des festgestellten mittleren Alters bei der Erstausstellung des Energieausweises. Unter der Annahme einer gleichmäßigen Erneuerungsrate waren danach die erneuerten Heizkessel im Schnitt 31,5 Jahre alt.

Energieausweise sind jeweils zehn Jahre lang gültig. Laut Techem wurde nur jede fünfte Heizungsanlage zwischen der Erstellung des ersten und zweiten Energieausweises erneuert (21 Prozent). Bei der Erstellung des ersten Energieausweises waren die später ausgetauschten Wärmeerzeuger allerdings im Durchschnitt bereits 26,5 Jahre alt. Für die Untersuchung hatte das Techem Research Institute on Sustainability (TRIOS) die Energieausweisdaten von 43.368 Liegenschaften ausgewertet.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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