„Fehlender Verbraucherschutz für Eigentümer ist absurd“

Den Verbraucherschutz durch eine Professionalisierung der Verwalterbranche zu stärken – das war der Anspruch der Politik bei der Einführung einer Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter. Davon ist mit dem letzte Woche in Kraft getretenen Gesetz allerdings wenig übrig geblieben. Daher kritisierte der DDIV kürzlich in der Süddeutschen Zeitung: „Die Bundesregierung führt ein Baukindergeld ein und plant Bürgschaftsprogramme, um die Bürger bei der Finanzierung der eignen vier Wände zu unterstützen. Worauf sie aber keinen Wert legt, ist ein ausreichender Verbraucherschutz für die Wohnungseigentümer.”

Eine ganze Seite widmete die Süddeutsche Zeitung dem neuen Gesetz und den damit verbundenen Regelungen zur Weiterbildungs- und Versicherungspflicht. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler kritisierte daher in einem Interview, dass die Verordnung nicht zur Professionalisierung der Branche beiträgt: „Das Ganze muss man als Anstoß werten, ansonsten sehe ich die Verordnung als leere Hülle.” Kaßler hob dabei vor allem auf den fehlenden Sachkundenachweis und die neue Fortbildungspflicht ab, die mit knapp sieben Stunden im Jahr deutlich zu gering ausfällt.

Versicherungspflicht lückenhaft
Ein scharfer Kritiker der neuen Verordnung ist auch Anusch Alexander Tavakoli, Professor für Wirtschaftsrecht ab der Hochschule Pforzheim. Auch für ihn sind der fehlende Sachkundenachweis und die Weiterbildungspflicht von weniger als sieben Stunden im Jahr nur „ein Tropfen auf den heißen Stein”. Als problematisch bewertet er besonders die ab 1. August geltende Versicherungspflicht, die nicht eindeutig verfasst sei. So könne die neue Regelung auch so verstanden werden, dass nur Vermögensschäden, nicht jedoch Personen- und Sachschäden versichert werden müssten. Dies könne im Zweifelsfall zu hohen Schadensersatzansprüchen führen.

 

Quelle:

Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV)
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