Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

Die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten am 15. April 2021, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin verfassungsrechtlich keinen Bestand hat. Das Mietpreisrecht sei abschließend durch den Bundesgesetzgeber geregelt. Folglich hätten die einzelnen Länder keine Gesetzgebungsbefugnis.

Nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter verfügt die Stadt Berlin nicht über die rechtliche Kompetenz, Regelungen für Miethöhen auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu treffen. Der BVI begrüßt diese Entscheidung – nicht zuletzt, weil das Beharren auf den Berliner Mietendeckel von einem realitätsfernen Idealismus geprägt war, der am Alltag der Immobilienwirtschaft vorbeiführt. Das Gesetz, das Ende Februar 2020 in Kraft getreten war, sorgte nicht nur für große Unsicherheiten auf den Wohnungsmärkten, sondern bremste auch Investitionen aus. Wichtige, energetische Sanierungen mussten on hold gesetzt werden, weil das nötige Budget nicht mehr vorhanden war.

Zur Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts

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