immowelt-Umfrage zeigt: Jeder vierte Eigentümer saniert

ine aktuelle Umfrage von immowelt zeigt: 25,1 Prozent der Immobilienbesitzer in Deutschland haben in den letzten 12 Monaten energetische Sanierungen durchgeführt. Hauptmotive sind die Senkung von Energiekosten und der Werterhalt. Besonders beliebt waren der Austausch von Fenstern, Heizungen und Dämmungen.

Trotz hoher Baukosten und Unsicherheiten durch das Gebäudeenergiegesetz und die instabilen Förderbedingungen haben viele Immobilieneigentümer in Deutschland in den letzten 12 Monaten Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien vorgenommen. Eine repräsentative Umfrage von immowelt, durchgeführt im Mai 2024, zeigt, dass 25,1 Prozent der Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem Hauptwohnsitz vorgenommen haben. Noch höher liegt die Quote bei vermieteten Immobilien, wo knapp 29,7 Prozent der Besitzer in Modernisierungen investierten.

Die drastisch gestiegenen Energiepreise durch den Krieg in der Ukraine haben viele Eigentümer zum Handeln veranlasst. 60,6 Prozent der Befragten gaben an, dass die Senkung der Energiekosten der Hauptgrund für ihre Sanierungsmaßnahmen war. Daneben wollten 43,8 Prozent der Befragten den Wohnkomfort erhöhen, etwa durch eine bessere Wärmedämmung im Winter oder kühlere Räume im Sommer. 40,9 Prozent der Eigentümer hatten zudem den Werterhalt ihrer Immobilie im Blick. Während wirtschaftliche Anreize dominieren, spielten politische Vorgaben oder Umweltbewusstsein eine geringere Rolle. Nur 21,5 Prozent der Eigentümer sanierten, um staatliche Vorgaben zu erfüllen, und 19,7 Prozent wollten den CO2-Fußabdruck ihrer Immobilie verringern.

Alte Fenster sind oft das größte Energieleck in Bestandsimmobilien. Daher entschieden sich 47,1 Prozent der Eigentümer, die saniert haben, für den Austausch von Fenstern oder Außentüren. Moderne Fenster mit Zwei- oder Dreifachverglasung reduzieren den Energieverbrauch erheblich und bieten zusätzlichen Schutz vor Hitze und Lärm. Zudem erneuerten 43,4 Prozent der Befragten ihre Heizanlagen, und 42,3 Prozent verbesserten die Dämmung ihrer Immobilien. Weitere 20,4 Prozent ließen ihr Dach komplett neu decken. Die Investitionen in energetische Sanierungen haben sich gelohnt: Bei zwei Drittel der sanierten Immobilien konnte die Energieeffizienzklasse verbessert werden. 67,9 Prozent der Eigentümer gaben an, dass sich die Energieklasse im Energieausweis nach den Renovierungen erhöht hat. Interessanterweise wussten 19,7 Prozent der Befragten nicht, ob sich die Energieeffizienzstufe ihrer Immobilie verändert hat. Um sicherzustellen, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, holten sich fast die Hälfte der Eigentümer fachmännischen Rat. 47,8 Prozent nutzten die Expertise eines Energieberaters, um die notwendigen Sanierungen zu planen.

Quelle:
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KfW-Heizungsförderung für alle Eigentümergruppen geöffnet

Seit 27. August 2024 kann die dritte und letzte Gruppe vom Eigentümern Anträge auf Förderung für den Heizungstausch stellen: Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am sich im Sondereigentum befindlichen Heizungsanlagen planen.

Seit 27. August 2024 sind Eigentümer, die Maßnahmen am Sondereigentum durchführen, im KfW-Portal für den Antrag auf Fördermittel für den GEG-konformen Heizungstausch freigeschaltet. Damit können nun auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Mittel für den Tausch von etwa Etagenheizungen beantragen. Die KfW verwies darauf, dass alle Eigentümergruppen bereits geplante Projekte angehen konnten und der Antrag auf Förderung für Maßnahmen, die zwischen 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 begonnen haben, bis 30. November 2024 nachgeholt werden kann. Eine Garantie oder einen rechtlichen Anspruch auf die Förderung gibt es aber nicht. Ab 1. September 2024 ist der Antrag vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Laut KfW dauert es nur wenige Stunden nach Einreichung der Unterlagen bis zur Entscheidung. Eigentümer haben nach Zusage für die Mittel nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens – es gilt das Datum der letzten Rechnung – müssen die Nachweise zur Durchführung des Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden. Eine Möglichkeit die Frist zu verlängern gibt es nicht. Die Förderung nach dem BEG EM kann mit einem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden. Tipps und Tricks zur Antragsstellung erhalten Sie

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GREIX sieht Trendwende auf dem Immobilienmarkt

Die Immobilienpreise sind im zweiten Quartal 2024 für alle Wohnsegmente – also Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser – gegenüber dem Vorquartal gestiegen und übertreffen sogar die aktuellen Inflationsraten. Das dokumentieren die jüngsten Zahlen des German Real Estate Index (GREIX).

Der Preisanstieg betrug bei Einfamilienhäusern 2,0 Prozent, bei Eigentumswohnungen 2,4 Prozent. Überdurchschnittlich fiel der Anstieg in diesem Segment in Hamburg (+ 4,3 Prozent), Frankfurt (+ 3,7 Prozent) und Düsseldorf (+ 2,2 Prozent) aus. In anderen Städten zeigt sich eine wenig einheitliche Entwicklung. Die Statistiker führen das auch auf die geringe Zahl der Transaktionen zurück. Mehrfamilienhäuser waren im zweiten Quartal des Jahres 4,4 Prozent teurer als im Vorquartal. Im Geschosswohnungsbau waren die Kaufpreise im Vorquartal um rund 10,5 Prozent gefallen. In diesem Segment werden allerdings nur wenige Verkäufe getätigt, so dass die Belastbarkeit der Zahlen begrenzt ist. Im Vergleich zum Vorjahresquartal liegen weiterhin alle Wohnsegmente im Minus. Die Zahl der Transaktionen nimmt leicht zu und hat rund 60 Prozent des Durchschnittwertes von 2019 bis 2021 erreicht. „Bewahrheitet sich die Trendwende ist die großflächige Korrektur am deutschen Immobilienmarkt nach rund 2 Jahren beendet. Der GREIX, also die Gesamtheit aller 20 Städte und Regionen, verbuchte dabei einen Preisrückgang von gut 14 Prozent, ehe die Richtung jetzt gedreht hat. Die Korrekturphase fällt allerdings mit besonders hohen Inflationsraten zusammen, so dass der Wertverlust gemessen in aktueller Kaufkraft mit über 20 Prozent wesentlich höher war“, so das Fazit der Wissenschaftler.

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Wann rechnen sich energetische Sanierungen?

Im selbstgenutzten Einfamilienhaus rechnet sich eine energetische Sanierung innerhalb der Lebensdauer der jeweiligen Bauteile. Im Mehrfamilienhaus sind diese Maßnahmen nur teilweise wirtschaftlich. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Analyse- und Beratungsunternehmens prognos im Auftrag des World Wide Fund For Nature (WWF) Deutschland.

Die Autoren haben zwei Referenzgebäude in vier verschiedenen Sanierungszuständen (unsaniert, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Effizienzhaus 70 und Effizienzhaus 55) mit vier unterschiedlichen Wärmeerzeugern (Gaskessel Bestand, Gaskessel neu, Pelletkessel, Wärmepumpe) betrachtet. Sie verglichen die Kosten für die Energieerzeugung in unsanierten Bestandsgebäuden einerseits mit den Investitionskosten für Sanierungsschritte und den anschließenden Ersparnissen andererseits. Den Berechnungen zufolge amortisiert sich eine energetische Sanierung im selbst genutzten Einfamilienhaus für alle vier Wärmeerzeuger, obwohl die Investitionskosten für die Maßnahmen mit zunehmender Sanierungsstufe steigen. Die Kosten für den Energiebezug gehen mit zunehmender Sanierungsstufe bis 2045 zurück.

Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser: Dort reichen die Einsparungen der Energiekosten allerdings nicht aus, um die höheren Investitionskosten zu kompensieren. Diese lassen sich jedoch dank der Einnahmen aus der Modernisierungsumlage decken. Auch für MFH-Vermietende lohnt sich die Sanierung den Berechnungen zufolge in allen betrachteten Fällen. Vermieter von MFH profitieren von energetischer Sanierung ihrer Gebäude, für Mieter hingegen steigt oft die Kaltmiete, was eine Sanierung für sie unterm Strich für sie oftmals teurer macht als das Wohnen im unsanierten Zustand.

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Bund unterstützt Kommunen bei Wärmeplanung

Die Bundesregierung hat einen Stakeholder-Dialog zur Kommunalen Wärmeplanung angestoßen. Ziel ist, kontinuierlich Erfahrungen auszutauschen und die regionalen Akteure bei der Umsetzung des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zu unterstützen.

Bei der Auftaktveranstaltung in Berlin stellten die beteiligten Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und für Wirtschaft und Klimaschutz ein Unterstützungsinstrument des Bundes vor – einen unverbindlichen Leitfaden Wärmeplanung, der Schritt für Schritt Lösungsmöglichkeiten für die Planung vor Ort zeigt. „Er trägt dazu bei, dass Wärmepläne bundesweit in guter Qualität erstellt werden“, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (GRÜNE). Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ergänzte: „Wichtig ist, keine Kommune muss Sorge vor dem Planungsprozess haben.“ Der Stakeholder-Dialog soll bis zum Frühjahr 2025 fortgesetzt werden. Geplant ist eine Workshopreihe zu ausgewählten Themen. Diese sollen die Angebote und Aktivitäten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle ergänzen.

Fehlt eine verbindliche Wärmeplanung ist es für Wohnungseigentümergemeinschaften ein Problem, zu planen, wie sie ihr Gebäude in Zukunft beheizen. Dazu mahnt auch der VDIV Deutschland. „Ohne zu wissen, welche Energieversorgung künftig für sie in Frage kommt, werden WEG ihre Projekte aufschieben und abwarten – keine Wärmeplanung, keine Wärmewende“, so Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer.

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Privilegierung zum Einbau von Steckersolargeräten

Der Deutsche Bundestag beschloss, dass künftig jeder Wohnungseigentümer und jede Wohnungseigentümerin nach § 20 Absatz 2 WEG Anspruch auf eine Stromerzeugung durch Steckersolargeräte haben kann. Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet danach über das „Wie“ der Installation wie auch über den Installationsort. Eine Regelung zur Einschränkung von Rückbauansprüchen der Vermietenden ist nicht erforderlich, da davon ausgegangen werden kann, dass bei Auszug der Mieter das Steckersolargerät mitgenommen wird oder eine einvernehmliche Regelung erzielt wird. Keine Regelung erfolgt zu Dach-Photovoltaikanlagen, da davon ausgegangen werden kann, dass die WEG eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung beschließen kann.

Die virtuelle Eigentümerversammlung kommt

Der Bundestag macht den Weg frei für einen zeitnahen und verbesserten Meinungsaustausch für Wohnungseigentümergemeinschaften, die zunehmend Entscheidungen treffen müssen, bei denen eine jährliche Präsenzversammlung nicht mehr ausreichen wird. Neben der Präsenzversammlung und der hybriden Versammlung wird die virtuelle Versammlung damit eine weitere Versammlungsoption.

Zur Ausübung gelangt sie dabei jedoch nur, wenn mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen in einer Wohnungseigentümerversammlung dafür votieren. Der entsprechende Beschluss gilt dann zunächst für drei Jahre. In dem beschlossenen Änderungsantrag der Regierungskoalition kam es zu einer Ergänzung des vorliegenden Entwurfes. Danach müssen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, die vor dem 1. Januar 2028 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen (§ 23 Absatz 1a WEG), bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchführen. Darauf kann durch einstimmigen Beschluss jedoch verzichtet werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt allerdings nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse (§ 48 Absatz 6 WEG). Die Übergangsregelung erfasst ausdrücklich nicht solche Beschlüsse, die bereits vor der neuen Gesetzesregelung auf einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer beruhen.

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Weiter rückläufige Preise für Wohnimmobilien

Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen erzielten im ersten Quartal 2024 um 5,7 Prozent niedrigere Preise als im Vorjahresquartal. Im Vergleich zum vierten Quartal 2023 betrug der Preisrückgang 1,1 Prozent. Das geht aus dem Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes hervor.

Mit einem Minus von 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal fielen die Preise bei Ein- und Zweifamilienhäusern in den Top-7-Metropolen überdurchschnittlich stark. Für Eigentumswohnungen zahlten Erwerber hier im Mittel 4,6 Prozent weniger als im ersten Quartal 2023. Anders sieht die Entwicklung in den Metropolen aus: Dort sanken die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 3,2 Prozent, für Wohnungen stiegen sie um 0,4 Prozent.

Medienberichte hatten unter Berufung auf Ronald Slabke, CEO des auf den Immobilienmarkt spezialisierten Finanzdienstleisters Hypoport, die Aussagekraft der Zahlen in Frage gestellt. Slabke hat bereits mehrfach die Datenbasis, nämlich die Sammlungen der Gutachterausschüsse, kritisiert. Darin stecken seiner Einschätzung nach unter anderem systemische Fehler, da einerseits Übertragungen innerhalb von Familien zu steuerlich optimierten Preisen enthalten sind und andererseits nicht zwischen eigennutzungsfähigen und vermieteten Wohnimmobilien differenziert wird.

Mehr Aufträge, aber geringere Umsätze und weniger Beschäftigte im Bauhauptgewerbe

Der reale, kalender- und saisonbereinigte Auftragseingang ist im Bauhauptgewerbe im März 2024 gegenüber dem Vormonat um 3,8 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug der Anstieg 2,2 Prozent. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Die Umsätze in der Branche sind jedoch weiterhin rückläufig, die Zahl der Beschäftigten ebenfalls.

Der Anstieg des realen Auftragseingangs fiel im Hochbau mit plus 6,3 Prozent stärker aus als im Tiefbau (plus 1,6 Prozent). Im Vergleich zum März 2023 hat der Auftragseingang im Hochbau um 5,5 Prozent abgenommen. Im Tiefbau hingegen verzeichneten die Statistiker im Jahresvergleich einen Anstieg um 10 Prozent. Nominal lagen die Auftragseingänge im März 2024 um 3,4 Prozent unter denen des Vorjahresmonats.

Die Umsätze in der Branche fielen real 8,2 Prozent niedriger aus als im Vorjahr (nominal: minus 7,5 Prozent). Die Zahl der Beschäftigten sank den dritten Monat in Folge. Gegenüber dem Vorjahresmonat belief sich das Minus auf 0,4 Prozent. Nach Angaben der Behörde waren im März 2024 rund 531.000 Personen im Bauhauptbewerbe tätig.

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Wo drückt der Schuh bei energetischer Sanierung in WEG?

Die Sanierungsquote ist in WEG-Gebäuden besonders niedrig, liegt bei nur etwa 0,3 Prozent. Daher besteht hier ein immenser Handlungsbedarf. Das Projekt GREEN Home möchte mit einer Pain-Point-Liste gezielte Anreize für die Mobilisierung der enormen CO2- und Energieeinsparpotenziale geben.

Die sieben größten im Projekt identifizierten Hindernisse der energetischen Sanierung von WEG-Gebäuden unter Berücksichtigung der aktuellen Situation sowie entsprechender Lösungsvorschläge lauten:

  • Fehlendes Wissen verhindert Initiativen und Entscheidungen eine Sanierung auf den Weg zu bringen – Förderung für iSFP WEG gerechter gestalten
  • Bedarf nach Lösungen aus einer Hand: „One-Stop-Shop“-Lösungen in der BEG förderfähig machen
  • Fehlende Unterstützung für WEG-Immobilienverwaltungen energetische Sanierungsmaßnahmen voranzubringen
  • Verzögerung von Sanierungsentscheidungen in WEG: Gesetz für die virtuelle WEG-Versammlung
  • Zwischenfinanzierung für WEG-Darlehen bei kurzfristigem Ausfall von Parteien der WEG
  • WEG-Parteien mit geringem Familieneinkommen können sich hohe Investitionen trotz BEG nicht leisten: zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierungen als Ergänzung zur Zuschussförderung vorsehen
  • Wärmelieferverordnung blockiert energetische Sanierungen in WEG

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