Preisanstieg im Wohnungsbau mit bis zu 19,5 Prozent

Die Preise für Ausbauarbeiten an Wohngebäuden haben sich von November 2021 bis November 2022 um 17,8 Prozent erhöht. Der Preisanstieg fiel damit höher aus als für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden (+ 15,8 Prozent). Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.

Preistreiber im Ausbau waren danach vor allem Tischlerarbeiten mit einem Plus von 19,5 Prozent. Bei Heizungsanlagen und zentralen Wassererwärmungsanlagen stiegen die Preise im genannten Zeitraum um 19,0 Prozent, bei Nieder- und Mittelspannungsanlagen um 17,1 Prozent und bei Wärmedämmverbundsystemen um 16,5 Prozent. Instandhaltungsarbeiten (Schönheitsreparaturen ausgenommen) waren 16,8 Prozent teurer als im Vorjahr.

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Studie: Anstieg der Warmnebenkosten ist Hauptursache für höhere Gesamtmieten

Die Abschlagszahlungen für warme Nebenkosten haben sich zwischen September 2021 und September 2022 um durchschnittlich 48 Prozent erhöht. Die Abschläge in mit Gas beheizten Wohnungen wurden um durchschnittlich 56 Prozent angehoben. Das hat das IW Köln in seinem Gutachten „Wohnnebenkosten in Deutschland“ auf Basis von Mietwohnungsinseraten ermittelt.

Die Wissenschaftler haben in ihrer Studie die Warmnebenkosten auch im Kontext der Mietentwicklung untersucht. Danach hat sich der Anteil der Heizkosten an der Bruttowarmmiete von 9 Prozent vor Beginn des Krieges in der Ukraine auf jetzt 13 Prozent erhöht. Zugleich sind jedoch die Nettokaltmieten um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Und auch die kalten Nebenkosten haben um 9 Prozent zugelegt. Die Gesamtmiete ist innerhalb eines Jahres um durchschnittlich 10,9 Prozent teurer geworden. „Die Verteuerung der warmen Nebenkosten in Kombination mit ebenfalls gestiegenen Nettokaltmieten und kalten Nebenkosten, verteuern die gesamten Wohnkosten für Mieter in diesem Jahr deutlich. Insbesondere für einkommensschwächere Haushalte ist das Angebot an erschwinglichem Mietwohnungsinseraten gesunken“, so das Fazit des IW Köln.

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Bauschäden vor allem durch mangelhafte Planung, Bauleitung oder Bauüberwachung

Die Zahl der Schäden beim Bau von Wohngebäuden ist zwar leicht rückläufig, aber weiterhin auf hohem Niveau. Das belegt der eben erschienene dritte Bauschadenbericht des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). Betroffen sind in zwei von drei Fällen klassische Bereiche wie Dach, Geschossdecken, Fußböden und Wände.

Im Zeitraum 2017 bis 2021 wurden 1.771 Schadensfälle gemeldet. Der Durchschnittswert pro Jahr liegt mit 354,2 deutlich unter dem der vier vorangegangenen Jahre (2012 bis 2016: 400,8). BSB-Geschäftsführer Florian Becker geht allerdings davon aus, dass in den letzten Jahren viele Schäden entstanden sind, die bislang noch nicht gemeldet wurden. Bezüglich der Schadenstellen und Schadenbilder dokumentiert der Bericht wenige Veränderungen. Knapp zwei Drittel der Schadenfälle betreffen klassische Schadenstellen wie die Kombination aus mehreren Bauteilen. Nach wie vor entfällt der ganz große Teil der Schäden auf einige wenige Schadenbilder, beispielsweise Feuchtigkeitsschäden, nicht vorschriftsmäßige Leistungen und Risse. Vermehrt wird mittlerweile auch das Schadensbild „nicht auftragsgemäß“ gemeldet. „Die Ergebnisse verdeutlichen, wie komplex der Hausbau geworden ist und wie sensibel die Gebäude auf Baufehler regieren“, so die Bewertung von BSB-Geschäftsführer Becker. Der Studie zufolge sind fast 85 Prozent der Schäden auf eine unzureichende Planung, Bauleitung oder Bauüberwachung zurückzuführen.

Der Bauherren-Schutzbund hat mehr als 8.000 Berufshaftpflichtschäden von Architekten, Bauingenieuren und Bauträgern aus den Jahren 2020 bis 2021 untersucht und die Ergebnisse mit eigenen Daten, Wirtschaftsdaten und Praxiserfahrungen verglichen. Ziel der Analyse ist, aus den Erkenntnissen zu Bauschäden und Bauschadenkosten Handlungsempfehlungen für alle Planungs- und Baubeteiligten zu gewinnen. Die vollständige Studie „Entwicklung der Bauschäden und Bauschadenkosten – Update 2022“ ist hier zu finden.

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Bundestagsdebatte zu kommunalem Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 in erster Lesung einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Kommunen (Drucksache 20/4422) beraten. Die Vorlage wurde in den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Erst im Juni war Die Linke mit einem ähnlichen Vorhaben (Bundestagsdrucksache 20/679) gescheitert.

In ihrem aktuellen Antrag fordert Die Linke die Bundesregierung auf, „sofort einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares gemeindliches Vorkaufsrecht vorzulegen, der insbesondere die Neufassung des § 26 Nr. 4 BauGB beinhaltet und damit die Anwendung des Vorkaufsrechts ermöglicht, wenn anzunehmen ist, dass künftige Bebauung oder Nutzung des Grundstücks
den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung widersprechen werden.“ Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Konkretisierung der in § 27 BauGB genannten Verpflichtungen zur Abwendung eines gesetzlich begründeten Vorkaufsrechts. Danach sollen städtebauliche Maßnahmen, die den Erhalt der Wohnbevölkerung gefährden, für einen durch die Kommune zu bestimmenden Zeitpunkt untersagt werden können. Nach Auffassung der Fraktion ist eine zügige Neuregelung erforderlich, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das kommunale Vorkaufsrechts für Mietwohnungen in angespannten Märkten in seiner bisherigen Form bereits vor mehr als einem Jahr gekippt hat.

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Neue Zinskonditionen bei über 30 KfW-Programmen

Mit Wirkung zum 15. November 2022 gelten neue Zinskonditionen für die Produktgruppen Wohnwirtschaft, Infrastruktur und Unternehmensfinanzierung. Betroffen sind über 30 Programmnummern.

Bei den KfW-Programmen mit den Nummern 124, 134, 159, 261, 263 und 148, 202, 206, 268 sowie 365, 366, 375, 376, 100, 079, 089, 058, 067, 293, 240, 241, 230, 270, 271, 281, 272, 282, 292, 295, 380, 360, 361, 364 gab es Änderungen.

In der akutellen Zinskonditionenübersicht der KfW können Sie in der „Gültig ab“-Spalte prüfen, ob und inwiefern auch für Ihre Laufzeitvariante neue Konditionen gelten.

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Wieviel Wärmepumpenstrom kann die eigene PV-Anlage liefern?

Wenn die fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird, liegt der Gedanke nahe, den Wärmepumpenstrom mit einer eigenen PV-Anlage zu erzeugen. Einer Analyse des Markt- und Wirtschaftsforschungsunternehmens EUPD Research zufolge lässt sich der Strombedarf durch die PV-Anlage bis zu 73 Prozent decken – allerdings nur Gebäuden der Effizienzklasse A+.

Je schlechter der energetische Zustand des Hauses, umso geringer fällt nach den EUPD-Berechnungen der solare Deckungsgrad aus. Bei Gebäuden der mittleren Effizienzklassen C und D beträgt er 56 bzw. 52 Prozent, in der schlechtesten Effizienzklasse H nur 36 Prozent.

EUPD hatte im Auftrag des Heimspeicher- und Ladetechnikanbieters E3/DC Ein- und Zweifamilienhäuser betrachtet und mit einer installierten PV-Leistung von 15 kWp und einer Speicherkapazität von 15 kWh eine sehr groß dimensionierte PV-Anlage zugrunde gelegt. Die Werte sind damit nur sehr begrenzt auf Mehrfamilienhäuser übertragbar. Für Eigentümer ist der Deckungsgrad eine wichtige Größe in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Wärmepumpe in Kombination mit einer PV-Anlage.

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Immobilienkauf bald nicht mehr in bar möglich

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Bundestagsdrucksache 20/4326) verabschiedet, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt erhöhen. Dazu sollen Grundbuchämter ab 1. Juli 2023 Daten von Eigentümern und Flurstücken an das Transparenzregister melden.

Mit diesem Verfahren soll die Zeit überbrückt werden, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertig gestellt ist.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche dienen. So sollen insbesondere Barzahlungen beim Immobilienkauf künftig nicht mehr möglich sein. Auch Kryptowährungen und Rohstoffe sollen als Zahlungsmittel ausgeschlossen sein.

Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II werden jedoch vor allem behördliche Strukturen verbessert. Die Koordination auf Bundesebene soll durch eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums erfolgen. Dort werden Ermittlungs- und Sicherstellungskompetenzen gebündelt. Mit einem Register für sanktionierte Personen und deren Vermögenswerte will man die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise den wirtschaftlich Berechtigten besser nachvollziehen. Und schließlich soll eine zentrale Hinweisannahmestelle eingerichtet werden.

Die Regelungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II gehen weit über das erst im Mai verabschiedete Sanktionsdurchsetzungsgesetz I hinaus. Sie zielen in allererster Linie darauf, Sanktionen gegen Russland – beispielsweise gegen das Vermögen russischer Oligarchen in Deutschland – wirksam und zielgenau durchsetzen zu können. Der Regierungsentwurf wird am 21. November in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses diskutiert.

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Heizungschecks ermitteln bei jeder zweiten Wärmepumpe hohes Energiesparpotenzial

Die ETH Zürich und die Universität Bamberg haben in einer Studie die Wirksamkeit von Heizungschecks für Wärmepumpen untersucht. In der Hälfte der untersuchten Haushalte konnten durch den Check sehr hohe Effizienzgewinne erzielt werden. Bei der verbliebenen Hälfte lohnt sich die Maßnahme hingegen nicht, so die Studie.

Im Durchschnitt führt die Überprüfung zu Energieeinsparungen von 642 Kilowattstunden Strom im Jahr. Bei 50 Prozent der Haushalte können durchschnittlich sogar 1805 Kilowattstunden Strom im Jahreingespart werden. Das entspricht dem Verbrauch eines konventionellen Einpersonenhaushaltes.

Bei einem Heizungscheck überprüft geschultes Fachpersonal beispielsweise, ob die Nennleistung der Wärmepumpe zum Wärmebedarf passt, ob die Heizungssteuerung richtig eingestellt ist oder ob das Zubehör bei der Installation richtig dimensioniert wurde. Da die Auslegung und Einstellung einer Wärmepumpe anspruchsvoller ist als bei einer Gas- oder Ölheizung ist die Prüfung der Effizienz im Betrieb besonders wichtig.

Der Aufwand für den Heizungscheck ist hoch, qualifiziertes Personal knapp, so die Autoren der Studie. Um das Fachpersonal richtig einzusetzen, sei es wichtig, die Heizungsanlagen zu überprüfen, bei denen ein Heizungscheck das größte Einsparpotenzial verspricht. Die Identifikation der entsprechenden Haushalte ist laut den Autoren der Studie einfach möglich. Sie könnten auf Basis leicht zugänglicher Daten wie dem Median-Monatsverbrauch ermittelt werden.

In der Praxis stellt sich jedoch – nach Ansicht des VDIV Deutschland – zunehmend die Frage, entsprechende Fachfirmen zu finden und zu beauftragen.

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Wohnimmobilienpreise: Sinkende Kaufpreise, steigende Mieten

Im Juli 2022 waren die Verkaufspreise für Wohnimmobilien dem Europace-Hauspreisindex zufolge zum ersten Mal seit Juni 2013 gesunken (der VDIV berichtete). Viele Experten gingen seinerzeit davon aus, dass die Wohnimmobilienpreise wieder anziehen werden. Nun bestätigen der empirica Immobilienindex: Im dritten Quartal 2022 sind die Verkaufspreise für alle Wohnimmobilien gesunken. Zugleich steigen die Mieten weiter.

Laut empirica gingen die inserierten Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser gingen um 1,3 Prozent gegenüber dem vorherigen Quartal zurück, für Eigentumswohnungen um 0,7 Prozent. In den Kernstädten fallen die Preisrückgänge überdurchschnittlich hoch aus.

Bei Neubauten zeigt sich diese Entwicklung in abgeschwächter Form: Die Preise für Eigentumswohnungen stiegen um 0,7 Prozent an, das Wachstum fiel damit geringer als in den vorigen Quartalen. Die Preise für neu gebaute Ein- und Zweifamilienhäuser sind sogar um 0,1 Prozent gesunken.

Mieten wird hingegen nach wie vor immer teurer, im Vergleich zum Vorquartal um 1,7 Prozent. In den A-Städten erhöhten sich die Mieten um 5,1 Prozent, in den kreisfreien Städten um durchschnittlich 2,9 Prozent. Es kann erwartet werden, dass die Mieten solange weiter steigen, bis die Baukosten stagnieren und die Kluft zwischen Nachfrage und tatsächlichen Fertigstellungen in den knappen Märkten geschlossen ist, so die Prognose von empirica.

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