Ist die Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungskonform?

Ein Rechtsgutachten, das der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund Deutschland gemeinsam in Auftrag gegeben haben, bewertet das Modell, das in elf Bundesländern angewendet wird und am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Ziel war zu prüfen, ob mit einer Musterklage dagegen vorgegangen wird.

Diesen Entschluss haben die Verbände nun gefällt: Die Klagen gegen das Grundsteuermodell werden kommen. Das 73-seitige Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg, erhebt fünf wesentliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Auf dieser Basis streben BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke sechs Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nordrhein-Westfalen (hier zwei Prozesse) an.

Die Bundesländer, in denen das Gesetz zur Anwendung kommt, können bis 2025 eigene Grundsteuersysteme entwickeln und das Bundes- durch Landesgesetze nach dem Vorbild von Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen ersetzen.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de

Share this post