Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll Erreichen der 2030-Ziele sicherstellen

Entsprechend den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie werden Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs in Deutschland für 2030 festgelegt. Das EnEfG schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steuerung der Energieeffizienz.

Die Maßnahmen des EnEfG ergänzen bereits bestehende Fachgesetze, wie z. B. das Gebäudeenergiegesetz, aber auch Förderprogramme und ökonomische Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs und sind damit die Basis für die Erreichung der Ziele für 2030, 2040 und 2045. Konkret beinhaltet das Gesetz diese Regelungen:

  • Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest: eine Reduzierung von mehr als 550TWh soll erreicht werden.
  • Bund und Länder werden ab 2024 zur Umsetzung der EU-Vorgaben verpflichtet.
  • Außerdem sollen Bund und Länder jährlich zwei Prozent Gesamt-Endenergieeinsparung erreichen. Dazu werden Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt.
  • Auch Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch (> 15 GWh/Jahr) müssen künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen.
  • Neue Rechenzentren sollen verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen und werden zur Einhaltung von Energiestandards bei Luftkühlung und Abwärmenutzung verpflichtet.
  • Insgesamt soll Abwärme erstens vermieden und zweitens dort, wo sie unvermeidbar ist, besser genutzt werden.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
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