Erneuerbare-Energien-Gesetzesnovelle tritt 2021 in Kraft

Am 23. September wurde die EEG-Novelle im Bundeskabinett abgesegnet. Der BVI befürwortet das Ziel den gesamten Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral zu stellen. Das Ziel gilt nicht nur für den erzeugten, sondern auch für den in Deutschland verbrauchten Strom. Das EEG 2021 soll am 1. Januar in Kraft treten.

Unter der Devise, dass Strom auch in Zukunft bezahlbar bleiben muss, setzt die EEG-Novelle an mehreren Punkten an: Die Wind- und PV-Förderkosten sollen gesenkt werden, bei der Photovoltaik soll besser auf Kostenentwicklungen eingegangen werden. Die zentrale Maßnahme soll aber die teilweise Finanzierung der viel kritisierten EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt sein. Dazu sollen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, die für die Sektoren Wärme und Verkehr ab 2021 gilt, verwendet werden. Außerdem wird es Zuschüsse zur EEG-Finanzierung geben. Die EEG-Umlage liegt derzeit bei rund 6,7 Cent/kWh, 2021 sollen es 6,5 Cent sein, für 2022 sind 6 Cent vereinbart.

Neu sind auch die Akzeptanz-Maßnahmen der Windenergie. Bürger und Stadtkommunen sollen künftig finanziell an den Windkraft-Erträgen beteiligt werden. Windkraft-Anlagenbetreiber müssen sich vertraglich verpflichten, an die Standortgemeinde 0,2 Cent/kWh für die eingespeiste Strommenge zu zahlen.

Quelle:
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