Mieter müssen künftig über Verbrauchswerte informiert werden

Die novellierte EED ist seit dem 25. Dezember 2018 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.

Doch was bedeutet das genau für Verwalter?

Ab dem 25. Oktober 2020…
… dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler angebracht werden.
… in Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie müssen Mieter über ihren Verbrauch unterjährig mindestens zweimal informiert werden.

Ab dem 1. Januar 2022…
… muss diese Information, falls fernauslesbare Messtechniken genutzt werden, monatlich erfolgen.

Bis zum 1. Januar 2027…
… müssen in allen Liegenschaften fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert sein.

Quelle:

BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Littenstr. 10
10179 Berlin
Telefon: +49 30 308729-17
Telefax: +49 30 308729-19
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Web: www.bvi-verwalter.de

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