Planungsunsicherheit und hohe Mehrkosten für Mieter

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. begrüßt die mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verfolgten Ziele des raschen Glasfaserausbaus sowie des Rechts auf schnelles Internet. Die geplante Streichung der Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen auf den Mieter führt jedoch zu großen Nachteilen – auf Mieter- und Verwalterseite.

„Mit der geplanten Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gehören große, langfristige Versorgungsverträge, die Vermieter bzw. Verwalter bislang für ihre Mieter und Eigentümergemeinschaften vereinbaren konnten, der Vergangenheit an. Diese Planungsunsicherheit gefährdet den Breitbandausbau insgesamt – und das in einer Zeit in der die schnelle Internetverbindung wichtiger denn je geworden ist“, kritisiert Thomas Meier, Präsident des BVI, aus Anlass der 1. Lesung des Entwurfs der TKG-Novelle im Bundestag am 29. Januar 2021.

 

Finanzielle Mehrbelastung von Mietern zu erwarten

Ohne Nebenkostenprivileg ist eine höhere finanzielle Belastung für Mieter zu erwarten, vor allem für Mieter mit geringem Einkommen, da die Kosten für Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zugerechnet werden können. „Außerdem erwarten wir aufgrund der kurzen Übergangsfrist von nur zwei Jahren ein vertragsrechtliches Chaos, da diese zum Teil in laufende Verträge eingreift. Der Verwalter muss zudem künftig Einzelabrechnungen erstellen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit für Wohnungsunternehmen, günstigere Konditionen für ihre Bestände auszuhandeln, mit der TKG-Novelle in dieser Form vorbei. Auch dies sind Kosten, die am Ende der Mieter tragen wird“, erklärt Meier.

„Wir fordern darum eine neuerliche Überarbeitung des Gesetzentwurfs für einen Erhalt des Nebenkostenprivilegs, sowohl als langfristige Strategie für den Breitbandausbau, als auch als mieter- und verwalterfreundliche Lösung“, so Meier abschließend.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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