Stecker-Solargeräte wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um und sind damit Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf, erklärt der Verbraucherzentralen Bundesverband e.V. Für Mieter und Eigentümer ist wichtig zu wissen, dass es vor dem Anbringen an der Balkonbrüstung oder der Hauswand der Zustimmung der Vermieter oder Eigentümergemeinschaft bedarf. Auf einem Balkon oder der Terrasse kann ein Modul ohne Zustimmung aufgestellt werden.
Stecker-Solargeräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für den Haushalt umwandelt. Der selbsterzeugte Strom fließt so in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.
Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de