Virtuelle Eigentümerversammlung

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen des Bundesjustizministeriums liegt vor. Den Eigentümergemeinschaften wird damit eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, die der VDIV Deutschland begrüßt.

Ende Mai 2023 hat das Bundesjustizministerium den lange angekündigten Referentenentwurf zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt.

Der VDIV Deutschland begrüßt die sich daraus ergebende ergänzende Möglichkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften, nun entscheiden zu können, ihre Versammlungen in Präsenz, hybrid oder virtuell durchzuführen. Es entsteht kein Zwang, Versammlungen in Zukunft digital durchführen zu müssen – alle so lautenden Statements sind schlicht falsch.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
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T 030 300 96 79-0
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