Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – neue Regulierungsschritte und Expertenkommission geplant

Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2029 verlängert werden. Zudem ist eine Ausweitung auf Index- und Kurzzeitmieten vorgesehen. Eine Expertengruppe soll bis Ende 2026 weitere Reformen vorbereiten. Immobilienverwaltungen müssen sich auf verschärfte Vorgaben in angespannten Wohnungsmärkten einstellen.

Der Bundesrat hatte am 7. April 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 eingebracht (Drucksache 21/17). Die Bundesländer sollen damit weiterhin die Möglichkeit haben, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Rechtsverordnung auszuweisen. Voraussetzung für eine wiederholte Gebietsausweisung ist künftig eine Begründung, welche Abhilfemaßnahmen seit der letzten Ausweisung ergriffen wurden und warum diese nicht zur Entspannung des Marktes führten.

Auch der nun vorliegende Koalitionsvertrag schreibt vor: Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird für vier Jahre verlängert. Zusätzlich zur Verlängerung der Regelung bis 2029 sind weiterführende Maßnahmen geplant: Eine Expertengruppe unter Beteiligung von Mieter- und Vermieterverbänden soll bis Ende 2026 Vorschläge zur Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften erarbeiten. Ziel ist auch die Reform der bislang unpräzisen Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz. Künftig soll ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse eingeführt werden.

Neue Regulierungsbereiche kommen ebenfalls hinzu: In angespannten Märkten werden künftig auch Indexmietverhältnisse sowie möblierte und Kurzzeitvermietungen stärker reguliert. Für Immobilienverwaltungen bedeutet dies ein wachsendes Maß an Prüfpflichten, insbesondere bei Neuabschlüssen oder Umstellungen bestehender Mietverhältnisse.

Branchenkritik bleibt nicht aus. Insbesondere die Kombination aus verschärften Eingriffen in Mietpreisstrukturen und fehlenden Fortschritten bei Investitionsanreizen stößt auf Ablehnung. Kritiker sehen im Koalitionsvertrag eine widersprüchliche Strategie: Maßnahmen zur Eigentumsförderung, steuerlichen Entlastung bei Sanierungen oder zur Investorenbindung fehlen, während gleichzeitig regulatorische Eingriffe zunehmen.

„Wer von einem Wohnungsbau-Turbo spricht und gleichzeitig die Mietpreisbremse verlängert, führt den Markt bewusst in die Irre. Die geplante Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive bleibt ohne Substanz. Es fehlen klare Maßnahmen zur Eigentumsförderung, zur steuerlichen Entlastung von Sanierungen und zur Rückgewinnung von Vertrauen bei Investoren“, kommentiert Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer, die Verlängerung.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de

Pflicht zur Elementarschadenversicherung: Neuer Kostentreiber für Eigentümer und Verwaltungen?

Union und SPD planen die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Wohngebäude. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb eine staatliche Rückversicherung, eine Opt-out-Regelung und regulierte Bedingungen vor. Eigentümer, Verwalter und Mieter müssen sich auf steigende Kosten und neue Anforderungen einstellen.

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben Union und SPD ein weitreichendes Vorhaben angekündigt: Künftig sollen alle Wohngebäude in Deutschland verpflichtend gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben versichert werden. Damit reagiert die Politik auf die wachsenden Risiken durch den Klimawandel und Naturkatastrophen wie im Ahrtal 2021, die versicherte Schäden in Milliardenhöhe verursacht haben.

Nach dem nun vorliegenden Koalitionsvertrag wird im Neugeschäft die Gebäudeversicherung nur noch in Kombination mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten. Im Bestandsgeschäft sollen bestehende Verträge zu einem festzulegenden Stichtag ebenfalls erweitert werden – jedoch mit der Option auf einen Opt-out. Eigentümer könnten sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Zusatzdeckung entscheiden. Die konkreten Bedingungen dieser Wahlfreiheit sind noch offen.

Zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit des Modells ist eine staatliche Rückversicherungslösung vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Versicherungsbedingungen weitgehend reguliert werden. Dies soll gewährleisten, dass die Prämien für die Zusatzdeckung bezahlbar bleiben – auch in risikobehafteten Regionen. Zudem ist eine Sensibilisierung der Länder und Kommunen für Risiken in der Bauleitplanung vorgesehen. Staatshaftungsregelungen für Schäden in neu ausgewiesenen Baugebieten sollen konkretisiert werden.

Derzeit verfügen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) nur etwa 54 Prozent der Wohngebäude über einen Elementarschadenschutz.

Der VDIV weist darauf hin, dass eine Pflichtversicherung nicht präventiv wirken kann, aber zu Mehrkosten für Eigentümer und letztlich auch für Mieter führt, da die Prämien umlagefähig sind. Eine Umverteilung der Wohnkosten ist damit unausweichlich.

Auch Immobilienverwaltungen sind direkt betroffen. Sie müssten künftig sicherstellen, dass alle verwalteten Objekte den neuen Anforderungen entsprechen, Fristen eingehalten und Versicherungsunterlagen vollständig dokumentiert sind. Bei Eigentümerwechseln und Neuvermietungen wächst der Koordinationsaufwand erheblich – insbesondere bei heterogenen Beständen und unvollständiger Datengrundlage.

Der VDIV Deutschland hat dazu im Herbst 2024 einen Verwalter-Monitor durchgeführt: „Pro und Contra einer Elementarschadenversicherung – Innenansichten einer Branche“. Im Ergebnis: bei Immobilienverwaltungen gibt es unterschiedliche Ansichten: 47,7 Prozent der befragten Verwaltungen unterstützen das Einführen einer Pflichtversicherung, während 47,7 Prozent für das Angebotsmodell sind. Regional gibt es dabei jedoch deutliche Unterschiede, die auf divergierende Erfahrungen mit Naturgefahren und Schadensfällen hindeuten: Während in den südlichen Bundesländern 61,9 Prozent der Verwaltungen eine Pflichtversicherung bevorzugen, befürworten in Nord- und Ostdeutschland 58,9 Prozent bzw. 57,5 Prozent das Abwahl-Modell.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
www.vdiv.de