Bundesrat billigt GEIG

Der Bundesrat billigte am 5. März das im Februar vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG). Die Hauptlast für die Umsetzung liegt bei der Immobilienwirtschaft.

Das Gesetz sieht vor, dass Ladesäulen für E-Autos in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen vor Mietshäusern künftig bereits bei der Planung eines Neubaus oder bei einer Renovierung berücksichtigt werden. Wer künftig einen Mehrfamilien-Neubau mit mehr als fünf Pkw-Parkplätzen errichtet, ist auch dazu verpflichtet, Rohre für Elektro- und Datenleitungen zu verlegen. Bei Nichtwohngebäuden soll die Verpflichtung zum Einbau einer Ladeinfrastruktur bei mehr als sechs Stellplätzen bestehen. Konkret bedeutet dies, dass mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer entsprechenden Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden muss.

Ausnahmen für KMU

Für Nichtwohngebäude kleinerer und mittlerer Unternehmen gelten Ausnahmen. Nutzen diese die Fläche weitestgehend selbst oder wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung übersteigen, greift die Regelung nicht. Verstöße gegen das Gesetz werden mit Bußgeldern geahndet.

Quartiersansatz

Wie schon bei der EEG-Novelle und beim GEG, ist auch für das GEIG ein Quartierskonzept – gemeint sind damit Vereinbarungen von Bauherren oder Immobilieneigentümern – möglich. Stehen deren Gebäude in räumlichen Zusammenhang, können diese die notwendige Ladeinfrastruktur gemeinsam errichten.

Weitere Schritte

Endgültig tritt das Gesetz in Kraft, wenn es durch den Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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