Nachrüstung der Fernablesbarkeit

Nachrüstung der Fernablesbarkeit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11. März 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte vorgelegt. Dieser dient der Umsetzung der Richtlinie 2018/2002/EU zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (EED 2018).

Fernablesung wird Standard

Die Verordnung regelt die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Hinblick auf die Verbrauchserfassung mit Fernwärme und -kälte. Außerdem sind darin Vorgaben zur Verbrauchserfassung, zur Fernablesbarkeit von Messeinrichtungen, zur Häufigkeit von Ablesungen sowie zu Inhalt und Transparenz von Rechnungen aufgeführt.  Diese besagen, dass Messeinrichtungen künftig fernablesbar sein müssen. Nur so kann eine kosteneffiziente, häufige Bereitstellung ohne Betreten der Nutzeinheiten gewährleistet werden. Ferner verpflichtet der Entwurf Eigentümer zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2026.

Regelmäßige Verbrauchsinformationen

Kunden sollen außerdem ab Januar 2022 zwei Mal jährlich – also in der Heiz- sowie in der Kühlperiode – Abrechnungsinformationen zugestellt werden. Überdies soll die Transparenz hinsichtlich der Fernwärme- und Fernkältelieferung für Kunden erhöht werden.

Quelle: 
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