Gaspreisbremse: BVI fordert praxisnahe Lösung statt Bürokratie und zusätzlicher Pflichten

Zu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

„Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen – nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.

Der damit verbundene erhebliche Mehraufwand für Verwalter wird von der hektisch agierenden Regierung offensichtlich völlig aus den Augen verloren und gefährdet so die nötige Entlastung für die Verbraucher. Stattdessen ist Streit mit Eigentümern und Versorgern programmiert – und der wird auf dem Rücken der Verwalter ausgetragen.

Vor allem für kleinere Miet- und WEG-Verwalter ist der Vorschlag, Gaskunden im Dezember 2022 mit einer Einmalzahlung finanziell zu entlasten, eine Herausforderung: Innerhalb weniger Wochen müssen sie den Anteil auf Basis des Verbrauchs berechnen, der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde gelegt wurde. Hier braucht es eine einfache Lösung!

Gleiches gilt für die Gas- und Wärmepreisbremse, die vom März 2023 bis April 2024 gelten soll: Auch hier sind wieder die Verwalter gefordert, die komplexen Berechnungen zu übernehmen und damit zu gewährleisten, dass die Gaspreisbremse wirkt und die Verbraucher erreicht.

Den Verwaltern kommt somit die entscheidende Rolle bei der Entlastung der privaten Verbraucher von den Energiekosten zu. Deshalb stellt sich die Frage, wie die Vielzahl der durch die Politik verursachten komplexen Zusatzaufgaben innerhalb immer kürzerer Fristen überhaupt noch erledigt werden soll – und wer das bezahlt! Diese Leistungen sind nicht das Kerngeschäft der Verwalter!

Umso wichtiger sind jetzt praxisnahe Lösungen. Der BVI appelliert deshalb an die Politik, dringend für eine unbürokratische Umsetzung der Gaspreisbremse zu sorgen.“

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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