Neue Entwicklungen bei Mietenstopp und Mietendeckel

Sebastian Scheel (Linke) will als neuer Berliner Bausenator mit Wohnungsbau den Mietendeckel retten. Unterdessen reichten die Initiatoren des beim bayrischen Verfassungsgerichtshof abgewiesenen Volksbegehrens „Sechs Jahre Mietenstopp“ eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.

 

Sebastian Scheel als designierter Stadtentwicklungssenator

Der neue Bausenator Sebastian Scheel, vormals Staatssekretär für den Bereich Wohnen und rechte Hand der zurückgetretenen Katrin Lompscher, wird den Kurs seiner Vorgängerin wohl fortführen. Er will seinen Fokus auf Wohnungsneubau in Berlin legen und damit den Mietendeckel retten.

 

Verfassungsbeschwerde der Initiatoren „Sechs Jahre Mietenstopp“

Am Samstag reichten die Initiatoren des Volksbegehrens „Sechs Jahre Mietenstopp“ Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Damit wollen sie erreichen, dass das Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshofs, wonach das Volksbegehren nicht zulässig sei, aufgehoben wird. Der bayrische Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil argumentiert, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz habe, sondern Mietrecht im BGB geregelt sei. (Weitere Informationen zum Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshof finden Sie auch unter https://bvi-verwalter.de/aktuelles/news/mietrecht-als-sache-des-bundes/.)

„Beide Entwicklungen sind nicht überraschend“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Aber sowohl das Beharren auf den Berliner Mietendeckel als auch die Initiative ‚Sechs Jahre Mietenstopp‘ sind von einem realitätsfernen Idealismus geprägt, der am Alltag der Immobilienwirtschaft vorbeiführt. Die Auswirkungen einer Regulierung wie der des Mietendeckels sind bereits jetzt – nach wenigen Monaten – deutlich zu spüren: Genossenschaften steigen aus Bauprojekten aus*, Sanierungen werden auf Eis gelegt und es kam zu einem spürbaren Einbruch an Mietwohnungen, weil sich für Eigentümer der Verkauf einer Immobilie nun mehr lohnt als die Vermietung. All das sind sehr besorgniserregende Entwicklungen als Folge eines Gesetzes, das unserer Meinung nach verfassungswidrig ist und schnellstmöglich aufgehoben werden muss.“

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
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