Umfrage: Breite Unterstützung für erneuerbare Energien

Um unabhängiger von Energieimporten zu werden, befürworten 75 Prozent der Deutschen eine stärkere Nutzung von Solarenergie, 65 Prozent den Ausbau von Windenergie und ebenfalls 65 Prozent den Ausbau von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Das sind zentrale Ergebnisse einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt durchgeführt hat.

Die Zustimmung zu erneuerbaren Energien ist der Umfrage zufolge in allen Altersgruppen nahezu gleich groß. In Atomkraft sehen nur 25 Prozent der Deutschen eine Lösung für die Zukunft, in der Altersgruppe der 18- bis 29-jährigen sogar nur jeder 14 Prozent.

In den aktuell genutzten Energieträgern beim Heizen findet sich diese Einstellung allerdings nicht wieder. 70 Prozent der Befragten heizen mit fossilen Brennstoffen – 52 Prozent mit Gas und 18 Prozent mit Öl. Sowohl Wärmepumpen als auch Holzheizungen finden sich nur in jeweils 5 Prozent der Haushalte.

Die repräsentative Befragung wurde vom 14. Bis 30 April 2022 unter 1.000 Bürgern ab 18 Jahren und unter 1.011 Hauseigentümern durchgeführt.

Quelle:
Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland)
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
T 030 300 96 79-0
office@vdiv.de
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Umfrage: Breite Unterstützung für erneuerbare Energien

Um unabhängiger von Energieimporten zu werden, befürworten 75 Prozent der Deutschen eine stärkere Nutzung von Solarenergie, 65 Prozent den Ausbau von Windenergie und ebenfalls 65 Prozent den Ausbau von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Das sind zentrale Ergebnisse einer Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Deutschen Bundesstiftung Umwelt durchgeführt hat.

Die Zustimmung zu erneuerbaren Energien ist der Umfrage zufolge in allen Altersgruppen nahezu gleich groß. In Atomkraft sehen nur 25 Prozent der Deutschen eine Lösung für die Zukunft, in der Altersgruppe der 18- bis 29-jährigen sogar nur jeder 14 Prozent.

In den aktuell genutzten Energieträgern beim Heizen findet sich diese Einstellung allerdings nicht wieder. 70 Prozent der Befragten heizen mit fossilen Brennstoffen – 52 Prozent mit Gas und 18 Prozent mit Öl. Sowohl Wärmepumpen als auch Holzheizungen finden sich nur in jeweils 5 Prozent der Haushalte.

Die repräsentative Befragung wurde vom 14. Bis 30 April 2022 unter 1.000 Bürgern ab 18 Jahren und unter 1.011 Hauseigentümern durchgeführt.

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Idee aus Berlin: Mieten an Einkommen koppeln

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey hat in einem Interview mit dem Tagesspiegel vorgeschlagen, die Mieten auf 30 Prozent des Nettoeinkommens zu begrenzen. Sollte diese Grenze überschritten werden, müsse eine öffentliche Mietpreisprüfstelle hinzugezogen werden und den Vermieter notfalls zu einer Mietminderung zwingen. Die Idee sorgte für rege Diskussionen in der Branche.

Die CDU-Fraktion Berlin twitterte: „Ob verfassungswidriger Mietendeckel, rechtswidrige Vorkäufe, ein Mietenstopp und jetzt Mietobergrenzen nach Einkommen – SPD, Grüne und Linke überbieten sich beinahe täglich mit unerfüllbaren Forderungen und nicht abgesprochenen Vorstößen.“ Selbst beim Berliner Koalitionspartner stieß der Vorschlag auf Skepsis und Kritik. Kultursenator Klaus Lederer (Die LINKE) hält die Prüfung Zehntausender Mietverhältnisse für nicht praktikabel. „Das ist bestenfalls für Härtefälle eine geeignete Lösung“, ließ er im Interview mit dem Tagesspiegel verlauten. Gesprächsbereitschaft signalisierte hingegen Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne): „„Wenn Mietsteigerungen ans Einkommen gekoppelt werden, braucht es verbindliche Vereinbarungen, damit auch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen noch eine Wohnung finden“, sagte sie dem Tagesspiegel.

Auch auf Bundesebene gab es zahlreiche Reaktionen. Der wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, sprach gegenüber der WELT von einem ersten Schritt „zu einem vollständig durchregulierten und behördlich überwachten Mietmarkt“. Daniel Föst, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Bau- und Wohnungspolitik wird von der Zeitung folgendermaßen zitiert: „Jedes Mal, wenn das Gehalt steigt, steigt dann auch die Miete? Wenn man einen besseren Job hat, meldet man das bei der Mietpreisprüfstelle?“

Seit das Bundesverfassungsgericht im April 2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt hat, werden in der Hauptstadt die unterschiedlichsten Wege zur Begrenzung der Mieten diskutiert. Zuletzt hatte sich die Landesregierung für eine Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft über einen freiwilligen Mietenstopp verbunden mit einem Inflationsausgleich von einem oder zwei Prozent stark gemacht. Angesichts der hohen Inflation ist ein solches Mietmoratorium aus Sicht von Bau- und Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) nun keine Option mehr.

Das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin hat angekündigt, seine Ergebnisse Ende Juni vorzustellen. Neben Regierungsvertretern und Politikern gehören auch Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft, des Mietervereins, der Sozialverbände und der Gewerkschaften zum Bündnis.

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Wohnungen und Häuser werden in Deutschland im Mittel für 3.304 Euro pro Quadratmeter angeboten. Das ist der zweithöchste Angebotspreis im europäischen Vergleich. Teurer ist Wohneigentum nur im Vereinigten Königreich mit 3.638 Euro pro Quadratmeter. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Auswertung von immowelt und meilleurs agents.

Wesentlich weniger müssen Bürger in Spanien und Italien fürs Eigenheim investieren. Dort werden Wohnungen und Häuser für 1.825 bzw. für 1.687 Euro pro Quadratmeter inseriert.

Grundlage der Analyse waren die durchschnittlichen Angebotspreise in sieben europäischen Ländern und ihren Hauptstädten im April 2022.

Bei den Preisen in den Hauptstädten zeigen sich in allen Ländern erhebliche Aufschläge. In London ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis mit 15.149 Euro viermal so hoch wie außerhalb der Metropole. In Paris beträgt er mit 10.191 Euro das Dreifache des französischen Durchschnitts. Im Vergleich dazu fällt der Hauptstadt-Aufschlag in Berlin moderat aus: Hier werden Immobilien im Mittel für 4.940 Euro pro Quadratmeter offeriert.

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Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen – das müssen Vermieter beachten

Die Energiekosten steigen seit Monaten. Selten sind sie in dieser Höhe in Vorauszahlungen der Betriebskosten einkalkuliert. Da liegt es nahe, dass Vermieter die Nebenkosten erhöhen wollen. Das Gesetz macht dazu jedoch genaue Vorgaben. Darauf weist der VDIV Deutschland hin.

Generell ist eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nur dann möglich, wenn der Mietvertrag keine Klausel enthält, die eine Anpassung der Vorauszahlung ausschließt. Außerdem muss eine Betriebskostenabrechnung vorliegen, die sowohl formell als auch inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Gemäß § 560 BGB kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter nach einer Abrechnung eine Anpassung „auf eine angemessene Höhe“ vornehmen. Die Erklärung muss in Textform erfolgen. Es ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Zur Höhe einer angemessenen Vorauszahlung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. September 2011 (Az VIII ZR 294/10) entschieden: Berechnungsgrundlage ist die letzte vorliegende Betriebskostenabrechnung. Als angemessener Vorauszahlungsbetrag wird ein Zwölftel des geschuldeten Jahresbetrages erachtet, so dass eine Erhöhung um ein Zwölftel der Nachzahlungen angemessen ist. Es kommt jedoch auch eine Anpassung in Betracht, die von dieser Berechnung abweicht, indem beispielsweise konkret zu erwartende Kostensteigerungen berücksichtigt werden.

Dieser enge Rahmen gilt jedoch nur für einseitig erklärte Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen. Vermieter und Mieter können stets auch unterjährig einvernehmlich eine Anpassung vereinbaren. Diese kann dann zum Folgemonat erfolgen. Um späteren Streit zu vermeiden, sollte eine solche Vereinbarung immer schriftlich getroffen werden.

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Diskussion über zentrales Immobilienregister

Ein Antrag der Fraktion der Linken (Bundestagsdrucksache 20/1513) zur Einführung eines zentralen Immobilienregisters war Thema einer Aussprache in der Bundestagssitzung am 29. April. Ein solches Register soll mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse auf dem Immobilienmarkt bringen und den europaweiten Daten-Austausch ermöglichen.

Die Abgeordneten begründen ihren Antrag unter anderem damit, dass Einträge ins Grundbuch nicht zentral, sondern bundesweit in mehr als 200 Grundbuchregistern erfasst, zudem nicht vollständig digitalisiert und der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind. Durch mehr Transparenz bei den Eigentümerstrukturen könnten Geldwäsche verhindert und Spekulationen eingeschränkt werden. Neben der Nennung der Eigentümerschaft sowie sonstiger Nutzungsberechtigter soll das Register auch Angaben zu möglichen Rechtsinhabern, Hypotheken, Grundschulden oder Verpfändungen enthalten.

DIE LINKE erinnert daran, dass auch SPD und Grüne in ihren Wahlprogrammen die Einführung eines Immobilienregisters gefordert hatten. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundbuchverordnung und einen Entwurf für ein Gesetz, das die Überführung von Immobilien nach einer Kranzzeit in kommunales Eigentum regelt, vorzulegen. Die Vorlage wird nun in den zuständigen Ausschüssen diskutiert.

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Virtuelle Versammlungen für Aktionäre, aber noch nicht für Wohnungseigentümer

Am Mittwoch, 27.04.2022, beschloss das Bundeskabinett den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Offen bleibt nach wie vor: Wann wird die gesetzliche Regelung zur Durchführung von Online-Eigentümerversammlungen beschlossen und umgesetzt?

Pandemiebedingt ist es seit mehr als zwei Jahren kaum möglich, Eigentümerversammlungen durchzuführen und Beschlüsse für notwendige Gebäudesanierungen zu fassen. Beschlüsse und damit Sanierungen werden verschoben, währenddessen steigen die Material- und Handwerkerpreise, die Eigentümer zahlen drauf und der Klimawandel bleibt in weiter Ferne. Eine einfache Abhilfe wären Online-Versammlungen – doch diese sind bisher nicht rechtskonform.

Wenn die Regierung nicht schnell eingreift, sind weitere staatliche Förderungen und Zuschüsse notwendig, um Eigentum zu erhalten und Eigentümern nicht noch mehr zu schaden. Deshalb muss die Bundesregierung reagieren und die virtuelle Versammlungen auch für Wohnungseigentümergemeinschaften gesetzlich verankern. „Wenn die Bundesregierung weiter zögert, kann sie ihre Klimaziele abschreiben. Ohne digitale Versammlungen rasen wir sehenden Auges in den klimapolitischen Abgrund.“, ist sich Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland sicher. Er fordert die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Eigentümerversammlungen auch in digitaler Form rechtssicher abgehalten werden können. Laut Bundesjustizministerium stellt der Entwurf des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften die Ausübung der Aktionärsrechte (Auskunftsrecht, Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht und Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung) bei der Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form sicher und enthält Modifizierungen, damit die Rechte der Aktionäre auch im virtuellen Format gewährleistet werden können. Wenn das bei Aktionärsversammlungen geht, sollte die Ausübung der Rechte von Eigentümern in der Online-Eigentümerversammlung auch gewährleistet werden können.

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Neue Studie verspricht ausreichend Bauland

In Städten und Gemeinden gibt es mindestens 99.000 Hektar baureife, potentiell bebaubare Flächen. Darauf könnten zwischen 900.000 und zwei Millionen Wohnungen errichtet werden, bei dichterer Bebauung bis zu vier Millionen. Das belegt eine aktuelle Studie, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erstellt hat.

Für ihre Datenerfassung befragten das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung und das Institut der deutschen Wirtschaft circa 3.000 Städte und Gemeinden in ganz Deutschland. Mit den übermittelten Antworten von rund 700 Kommunen errechneten sie die als Bauland nutzbare Fläche und ermittelten den realisierbaren Wohnungsbau.

Ziel der Regierung

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP festgehalten, bis zum Jahr 2025 jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, 100.000 davon öffentlich gefördert. Darüber, wie dieses Potenzial genutzt werden kann und soll, waren sich die Parteien in der anschließenden Diskussion uneinig. „Land zum Bauen ist da. Jetzt kommt es auf den gemeinsamen Willen an, so viel bezahlbares Wohnen wie möglich zügig auf den Wohnungsmarkt zu bringen“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz, SPD, anlässlich der Präsentation der Studie. Mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen soll dafür am 27. April der Auftakt gesetzt werden.

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Diskussion über Umgang mit Mietwucher

Der Bundesrat hat im Februar den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher beschlossen. Er sieht eine Verschärfung des Verbots von Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz vor. Medienberichten zufolge lehnt vor allem die FDP das Vorhaben ab.

Ziel der Gesetzesänderung ist, dass Mietwucher leichter erkannt wird. Künftig soll eine Miete bereits dann als überhöht verfolgt werden können, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt. Zudem soll der Mieter vor Gericht nicht mehr nachweisen müssen, dass er sich lange erfolglos um günstigeren Wohnraum bemüht hat.
Die bestehende Vorschrift sei in der Praxis durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend wirkungslos geworden. Entsprechende Anpassungen sollen Abhilfe schaffen. So würden die bisherigen Darlegungs- und Beweisprobleme in Ordnungswidrigkeitsverfahren beziehungsweise in zivilrechtlichen Rückforderungsverlangen nach Auffassung der Länderkammer „erheblich entschärft“. Die maximale Höhe des Bußgeldes soll nach Willen der Länderkammer von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden und somit vor Mietpreisüberhöhung abschrecken.

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CO2-Kosten: 10 Stufenmodell zur Verteilung

Robert Habeck, Klara Geywitz und Dr. Marco Buschmann haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowohl bei den Wohn- als auch Nichtwohngebäuden geeinigt.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach dem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen.

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m2 geknüpft.

Das nun gewählte 10-Stufenmodell ist zwar differenzierter als die zuvor angedachte 50:50-Verteilung der CO2-Kosten, jedoch aus Sicht des VDIV kritikwürdig, da die Verteilung der CO2-Kosten anhand des realen fossilen Brennstoffverbrauchs ermittelt werden soll und zwar über die Heizkostenabrechnung. Damit wird jedoch eine Bewertung des energetischen Gebäudezustandes außen vor gelassen.

Dass die Bundesregierung nun Ausnahmen vom Stufenmodell vorsieht, u. a. bei denkmalgeschützten Gebäuden, ist richtig und sinnvoll.

Das angekündigte Ziel, dass die entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Gesetzen entgegen der Koalitionsziele nicht bereits zum 1.6.2022, sondern am 1.1. 2023 in Kraft treten sowie das Vorhaben, das Gesetz mit einer Evaluierungsklausel auszustatten, wird aufgrund der notwendigen Überprüfung des vorgeschlagenen Modells sicherlich notwendig werden.

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